SACHVERSTÄNDIGE

Die öffentlich bestellten Sachverständigen der Handwerkskammer Region Stuttgart

 

Manche Dinge klären sich erst auf den zweiten Blick: Darf ein ganz bestimmtes Holzschutzmittel die Fensterrahmen im Kindergarten konservieren? Wurde die neue Heizung wirklich vorschriftsgemäß eingebaut? Entspricht der Stundenverrechnungssatz einer Rechnung den orts- und branchenüblichen Preisen? Fragen über Fragen. Fragen von Handwerkern, Fragen von Auftraggebern, Fragen von Zulieferern, Fragen von Endverbrauchern.

Wer Antworten sucht, auf die er sich verlassen kann, braucht das Wissen von Experten, deren Sachkenntnis ihm weiterhilft. Experten, die objektiv und neutral den Dingen auf den Grund gehen. Sachverständige. Nur: Die richtigen müssen es sein. "Sachverständiger" kann sich jeder nennen, doch die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" schützt § 132 a des Strafgesetzbuchs strafrechtlich.

Die Handwerkskammer setzt innerhalb der Grenzen ihrer Region (dem Stadtkreis Stuttgart und den Landkreisen Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Böblingen sowie Ludwigsburg) die öffentlich bestellten Sachverständigen der einzelnen Gewerke ein. Sie überprüft vor Beginn und während der Dauer ihrer gutachterlichen Tätigkeit die Eignung und die Sachkenntnis der von ihr bestellten Experten. Während dieser Zeitspanne sind unsere Fachleute dazu verpflichtet, die Bezeichnung "von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" sowie den Sachverständigen-Rundstempel zu führen und auf Verlangen ihren Sachverständigenausweis vorzulegen. Natürlich ist jeder Sachverständige des Handwerks zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Ihr Wissen stellen Ihnen die Sachverständigen im Rahmen eines kostenpflichtigen Auftrags zur Verfügung.

Noch ein Hinweis: Es kann vorkommen, dass Sie für ein bestimmtes Gewerk keinen Sachverständigen angegeben bekommen. In diesem Fall haben Sie sich vermutlich für ein Gewerk interessiert, für das wir auf die Erfahrung von Sachverständigen aus dem Bezirk einer anderen Handwerkskammer zurückgreifen. Senden Sie uns in diesem Fall eine Benachrichtigung; wir können Ihnen dann einen Sachverständigen aus einer anderen Kammerregion nennen.

 

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 Sonderthema 3/2003: Sachverständige im Handwerk