Einzelheiten zur Meisterprüfung in den zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken
Die Meisterprüfung im Handwerk besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen:
Teil I und II sind auf das Handwerk bezogen. Die Teile III und IV haben für alle Handwerksberufe den gleichen Inhalt.
Die bestandene Meisterprüfung wird durch das Meisterprüfungszeugnis dokumentiert. Zusätzlich erhalten Sie den Meisterbrief (Schmuckbrief).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung
a) zulassungspflichtig für die Eintragung in die Handwerksrolle:
b) zulassungsfrei für die Eintragung in die Handwerksrolle:
Vor Beginn der Ausbildung in der Schule ist der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Region Stuttgart zu stellen. Der Antrag kann bei der Handwerkskammer angefordert werden.
Die Anmeldung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung bei der Schule nehmen Sie bitte erst nach der Zulassung vor. Bei jeder Anfrage geben Sie bitte das Handwerk an, in welchem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.
Durch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, kein Anspruch auf die Zulassung zur Meisterprüfung erworben. Deshalb sollte nicht mit der Vorbereitung zur Meisterprüfung begonnen werden, wenn nicht sicher ist, ob im Anschluss an die Vorbereitungsmaßnahmen die Meisterprüfung abgelegt werden kann.
Es ist möglich, die Teile III und IV vor Ablegung der Teile I und II zu absolvieren. Hier ist es auf jeden Fall ratsam, mit dem Kursanbieter der Teile I bis IV abzuklären, ob das sinnvoll ist.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren für die Teile I bis IV sind für alle Handwerke gleich:
Zusätzlich wird für die Abnahme der praktischen Prüfung eine Sondergebühr erhoben. Sollte bei der Abnahme der Meisterprüfung (Teil I) Materialaufwand entstehen, werden Ihnen diese Kosten separat im Einladungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt. Sondergebühr und Materialbeschaffungskosten sind von Handwerk zu Handwerk unterschiedlich hoch.
Meister-BAFöG
Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Auskunft hierzu erteilt das für Ihren Wohnsitz zuständige Landratsamt; für Einwohner aus Stuttgart zuständig ist die Landeshauptstadt Stuttgart, Schulverwaltungsamt, Amt für Ausbildungsförderung, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, Tel.: (07.11) 2.16-67.30.
Bitte beachten Sie: Der Antrag ist immer vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme zu stellen.
Eine Zusammenfassung der gemeinsamen Anforderungen in der Meisterprüfung sowie die Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung können Sie beim W. Bertelsmann Verlag bestellen:
W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG
Postfach 10 06 33
33506 Bielefeld
Tel.: (05.21) 9.11.01-15
Fax: (05.21) 9.11.01-19
E-Mail: bestellung@wbv.de
Weitere Auskünfte über die Meisterprüfung erteilen Ihnen:
| zulassungspflichtige Gewerke | zulassungsfreie Gewerke | |
| Bäcker | Behälter- und Apparatebauer | |
| Elektrotechniker | Buchbinder | |
| Feinwerkmechaniker | Damen- und Herrenschneider | |
| Fleischer | Fliesen-, Platten- und Mosaikleger | |
| Friseure | Fotografen | |
| Informationstechniker | Galvaniseur | |
| Installateur- und Heizungsbauer | Holzblasinstrumentenmacher | |
| Karosserie- und Fahrzeugbauer | Keramiker | |
| Klempner | Klavier- und Cembalobauer | |
| Konditoren | Modellbauer | |
| Kraftfahrzeugtechniker | Modisten | |
| Landmaschinenmechaniker | Müller | |
| Maler und Lackierer | Orgel- und Harmoniumbauer | |
| Maurer und Betonbauer | Sattler und Feintäschner | |
| Metallbauer | Schilder- und Lichtreklamehersteller | |
| Ofen- und Luftheizungsbauer | Siebdrucker | |
| Orthopädietechniker | ||
| Stuckateure | ||
| Tischler | ||
| Zahntechniker | ||
| Zimmerer |
Stand: 12.03.2004