SONDERTHEMA 1/2004

DIE NEUE HANDWERKSORDNUNG

Symbolbild: Neue HwO

Das neue Recht souverän gemeistert

Über ein Jahrhundert alt ist die Handwerksordnung in ihrem Kern. Erneuert wurde sie im Laufe ihres Bestehens immer wieder, doch nie wurde so ausdauernd um eine Änderung gestritten wie im Vorfeld der Novelle, die zum 1. Januar 2004 in Kraft trat. Von einem Tag auf den anderen wurde vieles grundlegend anders.


Wer selbstständig werden will, muss nicht mehr in jedem Gewerk einen Meisterbrief in der Tasche haben, doch den Großen Befähigungsnachweis gibt es weiterhin. Altgesellen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Betriebe leiten und Kleinunternehmer können einfache handwerkliche Tätigkeiten übernehmen. Trotzdem bleibt das Handwerk souverän. - Damit das neue Recht nicht nur Fragen aufwirft, sondern auch Antworten gibt, beleuchten wir es in diesem Sonderthema.

NEUERUNGEN

Auch in Zukunft gibt es Meister

Mit der Novelle der Handwerksordnung werden die Regeln der Selbstständigkeit im Handwerk neu definiert. Der Meister aber bleibt als Qualifikationsnachweis bestehen - in manchen Berufen als unbedingte Voraussetzung der Selbstständigkeit, in anderen als freiwilliges Weiterbildungsprofil. Verwirrend ist die Vielzahl der Einzelregelungen aber allemal. Wir lichten den Paragraphendschungel und nehmen die neue HwO unter die Lupe.

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RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN

Bildlink: Altgesellen

Die Erfahrung macht's

Gesetzgeber und Handwerksorganisation haben sich über einen flexibleren Zugang zur handwerklichen Selbstständigkeit geeinigt, die unter anderem die persönliche Erfahrung der Betroffenen besser berücksichtigen. Altgesellen ermöglicht eine speziell auf ihre Situation zugeschnittene Vereinbarung das Führen eines Betriebs. Verschiedene Sonderregelungen öffnen das Handwerk für Quereinsteiger, und das Kleinunternehmergesetz reguliert das Angebot einfacher handwerklicher Tätigkeiten.

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IMAGE-KAMPAGNE

Gute Argumente für den Meisterbrief

Auch mit der neuen Handwerksordnung gilt: Der Meisterbrief bleibt das Qualitätssiegel des Handwerks. Aus gutem Grund haben daher die Handwerksorganisationen den Slogan Meister wissen wie's geht gewählt. Die Image-Kampagne läuft seit Januar 2004. Auch Unternehmen können Sie nutzen, um mit der Kampagne für sich und ihren Status als Meisterbetrieb zu werben. Zu diesem Zweck halten die Handwerksorganisationen Material bereit.

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INFO-MEDIEN

Bildlink: Info-Flyer

Das Wichtigste in Kürze

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wichtigsten Änderungen der Handwerksordnung in einem übersichtlichen Info-Flyer zusammengestellt. Zu bestellen gibt es ihn bei uns. Kostenlos. Ebenfalls gratis: Eine PowerPoint-Präsentation der Handwerkskammer, die die wichtigsten Punkte der Novelle zusammenfasst.

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AUSBILDEREIGNUNGSPRÜFUNG

Qualifikation ist auch in Zukunft Trumpf

Auch den Bereich der Ausbildung hat der Gesetzgeber bei der Reform der Handwerks-Gesetze nicht ausgespart. Der Weg zur Qualifikation, selbst auszubilden, führt jetzt nicht mehr zwangsläufig über die bewährte Ausbildereignungsprüfung. Qualifiziert dafür müssen Ausbilder aber nach wie vor sein. Denn weiterhin gilt: Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dafür geeignet ist. Und auch der Service der Handwerkskammern in Sachen Weiterbildung der Ausbilder bleibt der gewohnte.

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QUALIFIZIERUNGSOFFENSIVE

Bildlink: Qualifizierungsoffensive

Gut vorbereitet in die Selbstständigkeit

Was nützen Chancen, wenn man sie falsch anpackt? - Eben! Existenzgründer mit und ohne Meisterbrief müssen sich unterschiedlichsten und oft schwierigen Marktbedingungen stellen. Das Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Region Stuttgart bietet maßgeschneiderte Seminare für werdende Selbstständige an.

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FAQ

Die wichtigsten Fragen - schnell beantwortet

Klar: Bei neuen Gesetzen muss man erst einmal genau hinschauen, um sie zu verstehen. Auch die neue Handwerksordnung ist deshalb mit vielen Fragezeichen versehen. Die wichtigsten Fragen sind hier gesammelt und beantwortet.

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