Beratung und Service
Das Fahrverbot und seine Folgen
Am 1. Juli 2007 wird Stuttgart zur Umweltzone erklärt
Ein roter Kreis auf weißem Untergrund, dazu die Buchstaben "Umweltzone". Darunter befinden sich drei farbige Punkte: Rot, Gelb und Grün. So sieht es aus: Das neue Verkehrsschild, das in wenigen Monaten an den Straßen Stuttgarts stehen wird. Mit diesem Schild wird die Stadt Stuttgart zur Umweltzone erklärt. In dieser Zone dürfen dann nur noch bestimmte Autos auf den Straßen unterwegs sein. Auch die Geschäftsfahrzeuge der Handwerksbetriebe könnten von diesen neuen Regeln betroffen sein.

Ab dem 1. Juli 2007 wird die Stadt Stuttgart für unbegrenzte Zeit zur Umweltzone erklärt. Dann darf der Motor nur noch in Fahrzeugen mit geringer Mikropartikelemission angeworfen werden. Mit der Umweltzone will die Stadt den Rußpartikeln im Straßenverkehr den Kampf ansagen. Denn in einigen stark befahrenen Straßen Stuttgarts werden die EU-weit gültigen Luftschadstoffgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub immer noch überschritten. Die Stadtverwaltung setzt mit der Umweltzone den unter der Federführung des Landes Baden-Württemberg entstandenen Luftreinhalteplan um.
Welche Autos sind betroffen?
Ab 1. März 2007 teilt eine neue Verkehrsverordnung alle Fahrzeuge in vier Schadstoffklassen ein. Nach den bisherigen Plänen des Landes dürfen ab dem 1. Juli 2007 im Stadtgebiet Stuttgart nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 unterwegs sein. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen dagegen nicht mehr in Stuttgart auf die Straße gehen. Entscheidend für die Einstufung in eine bestimmte Schadstoffgruppe ist die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Emissionsschlüsselnummer. Die letzten zwei Zahlen dieser Schlüsselnummer geben Auskunft darüber, in welche Schadstoffgruppe ein Auto fällt.
In die Schadstoffgruppe 1 gehören danach alle Benzin-Fahrzeuge ohne einen geregelten Katalysator sowie Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 1 und schlechter. Im Dezember 2006 verkündete Oberbürgermeister Wolfgang Schuster auf einer Pressekonferenz, dass auch zehn Jahre alte Benziner mit geregeltem Katalysator nach US-Norm in die schlechteste Schadstoffgruppe fallen. Damit würden auch Fahrzeuge mit einem geregelten Kat der ersten Generation ein Fahrverbot erhalten. Vom Fahrverbot seien in Stuttgart demnach fast 54.000 Fahrzeuge betroffen.
Gibt es Ausnahmen für Handwerksbetriebe?
Besitzer von Fahrzeugen, die in der Umweltzone nicht mehr fahren dürfen, können einen Ausnahme-Antrag stellen. Was genau als Ausnahme gilt, ist bisher jedoch noch nicht festgelegt. Daher ist auch die Situation für den Fuhrpark von Handwerksbetrieben unklar. Die Stadt Stuttgart schlägt für folgende Fahrzeuge Ausnahmen vor:
- Rettungsfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei sowie Notarzt- und Krankentransport-Fahrzeuge.
- Fahrzeuge, die für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen genutzt werden.
- Fahrzeuge, die für Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen genutzt werden.
- Oldtimer, Bücherbusse und Wohnmobile.
"Bisher können wir jedoch noch keine genauen Angaben für Ausnahmfälle machen", sagt Egon Möhler, Leiter der Abteilung Kommunikation der Stadt Stuttgart. "Fest steht, es wird Ausnahmeregeln geben, die einheitlich für Baden-Württemberg gelten sollen", betont Möhler. "Wie diese Regeln jedoch konkret aussehen, ist bis jetzt nicht klar." Voraussichtlich am 6. Februar 2007 soll die Diskussion über die Ausnahmeregeln im Umwelt- und Technikausschuss des Landes fortgesetzt werden.
Die Schadstoffgruppen 1 bis 4
Autos der Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 erhalten jeweils eine farbige Plakette: Gruppe 2 erhält eine rote, Gruppe 3 eine gelbe und Gruppe 4 eine grüne Plakette. Fahrzeuge mit der roten Plakette dürfen in Stuttgart bis zum 31. Dezember 2011 fahren. Mit der grünen und gelben Plakette erhält der Besitzer für sein Auto vorerst eine unbefristete Fahrerlaubnis in der Umweltzone.
Kfz-Zulassungsstellen oder Stellen, die die Abgasuntersuchung erledigen dürfen, wie zum Beispiel TÜV, DEKRA oder autorisierte Werkstätten, sollen die Plaketten ab dem 1. März 2007 ausgeben. Auskunft darüber, ob Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 noch nachgerüstet werden können, erhalten Autofahrer zum Beispiel in Kfz-Werkstätten.
Eine Tabelle mit den Schadstoffgruppen hat die Handwerkskammer Region Stuttgart für Sie zusammengestellt. Mithilfe Ihrer Fahrzeugpapiere und der darin enthaltenen Emissionsschlüsselnummer können Sie die Schadstoffgruppe Ihres Autos bestimmen. Lesen Sie einfach die letzten zwei Zahlen der Nummer ab und übertragen Sie diese in die Liste. Die Übersicht können Sie als pdf-Dokument am Ende dieser Seite herunterladen. Fragen zum Fahrverbot für Handwerksbetriebe in der Umweltzone beantwort Dr. Manfred Kleinbielen, Umweltberater der Handwerkskammer Region Stuttgart, Telefon 0711 1657-605. Weitere Informationen zu den Schadstoffgruppen finden Sie aúßerdem auf der Internsetseite der Stadt Stuttgart.




