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Aktuell - Sonderthema 1/2002

Umsonst bezahlt?

Mit der sozialen Absicherung von Unternehmerfrauen ist es nicht weit her

Angestellt im Unternehmen ihres Mannes - so arbeiten viele Unternehmerfrauen im Handwerk. So lange die Beziehung funktioniert und es dem Betrieb wirtschaftlich gut geht, ist dieses klassische Modell eine Erfolg versprechende Kombination. Wenn aber die Beziehung scheitert oder das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät, gehen die Frauen oft leer aus.

Dokumentation: Brigitte Kreisinger

Sie nehmen im Handwerk eine besondere Stellung ein, die Unternehmerfrauen. Als Lebenspartnerin eines Betriebsinhabers werden sie schnell auch zur Geschäftspartnerin, denn in zahlreichen Handwerksbetrieben sind es die Ehefrauen, die die Büroarbeit machen, während der Inhaber und Meister sich um die Ausführung der Kundenaufträge kümmert. Die Büroarbeit zu besorgen, heißt dabei nichts anderes, als die kaufmännische Führung des Unternehmens zu übernehmen. Doch damit beginnen die Probleme, denn in den oft als Personengesellschaften betriebenen Unternehmen des Handwerks sind die Unternehmerinnen zumeist Angestellte ihres Ehemanns.

"Wir wollen im angemessenen Verhältnis zu unserer Arbeitsleistung in unseren Betrieben auch eine soziale Absicherung erlangen", fordert Brigitte Kreisinger, Präsidentin des Landesverbandes der Arbeitskreise Unternehmerfrauen in Baden-Württemberg. Unter einem Mangel an sozialer Sicherheit nämlich leiden viele Frauen, die in Handwerksbetrieben die kaufmännische Führung übernommen haben, dabei aber im Angestelltenstatus arbeiten und deshalb die üblichen Leistungen an die gesetzliche Sozialversicherung abführen. Als Angestellte sind sie zu Beitragszahlungen in die Kranken-, Renten- und in die Arbeitslosenversicherung verpflichtet. Also sollten sie im Fall des Falles auch Leistungen aus diesen Versicherungen beziehen, oder? Ganz so einfach verhalten sich die Dinge leider nicht.

Versicherungsbeiträge: Wofür?

"Schlichtweg einen Skandal" nennt es Brigitte Kreisinger, dass das Arbeitsamt in bestimmten Fällen kein Arbeitslosengeld an die Ehefrauen von Unternehmern bezahlt, obwohl diese über Jahre hinweg ihre Versicherungsbeiträge eingezahlt haben. Was für sie den Bedarfsfall auslösen kann, sind Situationen wie Berufsunfähigkeit, eine Ehescheidung oder schlichtweg Insolvenz des Unternehmens ihres Mannes. Vor allem in den letzteren beiden Situationen wittern die Arbeitsämter schnell eine vorgeschobene Taktik. Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung als Sanierungsmittel für notleidende Unternehmen? "Eine glatte Unverschämtheit!" kontert UFH-Vorsitzende Kreisinger: "Es geht um die Notlage der einzelnen Beitragszahlerin. Dafür hat sie schließlich die ganzen Jahre hindurch ihre Beiträge bezahlt. Und jetzt soll sie leer ausgehen?"

Um Gerechtigkeit geht es der Landesvorsitzenden da, eine Gerechtigkeit, die sie bislang nicht verwirklicht sieht. Entweder müsse die Lebenspartnerin eines Unternehmers auch als dessen Geschäftspartnerin betrachtet werden und dann wie eine Selbstständige nicht sozialversicherungspflichtig sein. Oder aber sie bleibe sozialversicherungspflichtig, erhalte dann aber ihre Versicherungsleistungen im Notfall ebenso selbstverständlich, wie jeder andere Arbeitslose.

Die Unternehmerfrauen im Handwerk drängen auf eine Revision der geltenden Rechtslage, doch bis dahin bleibt die Situation unbefriedigend. Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen, hilft derzeit nach einer Empfehlung von Brigitte Kreisinger nur eines: "In guten Zeiten zum Arbeitsamt gehen und sich dort schriftlich den Status als Angestellte bestätigen lassen!"

Übrigens: Wichtige Hinweise zum Status mitarbeitender Familienangehöriger enthält die Broschüre In der Familie beschäftigt? - Wertvolle Tipps zur Arbeitslosenversicherung, die Sie sich vom Ende dieser Seite als pdf-Datei herunterladen können.


Faltblatt "In der Familie beschäftigt?" (pdf-Datei, 28,8 KB)


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