Aktuell - Sonderthema 1/2003
Neue Regeln für Finanzmärkte
Sicherheitspaket für das Kreditgeschäft
Dynamisch, komplex, international - der Finanzsektor besitzt eine herausragende Bedeutung für moderne Volkwirtschaften. Basel II soll zu mehr Stabilität der Finanzmärkte führen.

Seit Juni 1999 befasst sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit der Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften im Bankenwesen. Ziel ist es, die Solidität und Stabilität im internationalen Finanzgeschäft zu erhöhen. Die neue Baseler Übereinkunft basiert auf drei Säulen:
Mindestkapitalanforderungen
Der Eigenkapitalanteil, den Banken für Kredite aufzubringen haben, soll nicht wie bisher pauschaliert werden, sondern nach Risiko variieren. So sollen höhere Risiken zukünftig besser abgesichert werden. Maßstab ist die Bonität des Kreditnehmers.
Bankaufsicht
Die nationalen Aufsichtsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse. Diese beschränken sich nicht nur auf reine Kontrollaufgaben, sondern schließen Weisungen mit ein: so kann eine Bank zu einer höheren Eigenkapitalunterlegung verpflichtet werden.
Offenlegung
Banken sollen vermehrt über ihr Risikoprofil und ihre Eigenkapitalausstattung informieren. Information und Transparenz sollen die Marktdisziplin stärken.
Der Baseler Ausschuss besteht seit 1975 als informelles Gremium ohne gesetzgeberische Kompetenz. Vertreten sind die Zentralbanken der wichtigsten Industrieländer sowie deren Aufsichtsbehörden. Das unter dem Begriff Basel II entwickelte Regelwerk soll Ende 2006 in Kraft treten.
Chronologie
| Juli 1988 | Veröffentlichung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I): pauschale Eigenkapitalunterlegung von Kundenkrediten mit acht Prozent des ausstehenden Kreditbetrages |
| Ende 1992 | Inkrafttreten von Basel I |
| Januar 1996 | Baseler Marktrisikopapier |
| Juni 1999 | Erstes Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung (Basel II): risikoabhängige Eigenkapitalunterlegung der Kundenkredite |
| Januar 2001 | Zweites Konsultationspapier zu Basel II: die risikoabhängige Eigenkapitalunterlegung soll durch Rating-Verfahren ermittelt werden |
| Dezember 2001 | Änderung des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans für die Fertigstellung des neuen Akkords |
| Mai 2003 | Drittes Konsultationspapier zu Basel II |
| Herbst 2003 | Veröffentlichung der neuen Eigenkapitalvereinbarung |
| Ende 2006 | Inkrafttreten von Basel II mit einer einjährigen Einführungsphase |
Konsequenz für Unternehmen: Mehr Markt bei der Kreditvergabe und damit bessere Chancen für leistungsfähige Unternehmen auf günstige Konditionen. Wichtige Entscheidungsgrundlage der Banken sind Bewertungsverfahren, das so genannte Rating.




