Handwerkskammer Region Stuttgart

Zum Bereichsmenü [N] | Zum Inhalt [C]

 


Aktuell - Sonderthema 1/2003

Neue Regeln für Finanzmärkte

Sicherheitspaket für das Kreditgeschäft

Dynamisch, komplex, international - der Finanzsektor besitzt eine herausragende Bedeutung für moderne Volkwirtschaften. Basel II soll zu mehr Stabilität der Finanzmärkte führen.

Symbolbild: Basel II

Seit Juni 1999 befasst sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit der Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften im Bankenwesen. Ziel ist es, die Solidität und Stabilität im internationalen Finanzgeschäft zu erhöhen. Die neue Baseler Übereinkunft basiert auf drei Säulen:

Mindestkapitalanforderungen
Der Eigenkapitalanteil, den Banken für Kredite aufzubringen haben, soll nicht wie bisher pauschaliert werden, sondern nach Risiko variieren. So sollen höhere Risiken zukünftig besser abgesichert werden. Maßstab ist die Bonität des Kreditnehmers.

Bankaufsicht
Die nationalen Aufsichtsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse. Diese beschränken sich nicht nur auf reine Kontrollaufgaben, sondern schließen Weisungen mit ein: so kann eine Bank zu einer höheren Eigenkapitalunterlegung verpflichtet werden.

Offenlegung
Banken sollen vermehrt über ihr Risikoprofil und ihre Eigenkapitalausstattung informieren. Information und Transparenz sollen die Marktdisziplin stärken.

Der Baseler Ausschuss besteht seit 1975 als informelles Gremium ohne gesetzgeberische Kompetenz. Vertreten sind die Zentralbanken der wichtigsten Industrieländer sowie deren Aufsichtsbehörden. Das unter dem Begriff Basel II entwickelte Regelwerk soll Ende 2006 in Kraft treten.


Chronologie

Juli 1988 Veröffentlichung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I): pauschale Eigenkapitalunterlegung von Kundenkrediten mit acht Prozent des ausstehenden Kreditbetrages
Ende 1992 Inkrafttreten von Basel I
Januar 1996 Baseler Marktrisikopapier
Juni 1999 Erstes Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung (Basel II): risikoabhängige Eigenkapitalunterlegung der Kundenkredite
Januar 2001 Zweites Konsultationspapier zu Basel II: die risikoabhängige Eigenkapitalunterlegung soll durch Rating-Verfahren ermittelt werden
Dezember 2001 Änderung des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans für die Fertigstellung des neuen Akkords
Mai 2003 Drittes Konsultationspapier zu Basel II
Herbst 2003 Veröffentlichung der neuen Eigenkapitalvereinbarung
Ende 2006 Inkrafttreten von Basel II mit einer einjährigen Einführungsphase
Auch wenn sich Basel II unmittelbar an international tätige Banken richtet, werden sämtliche Kreditinstitute betroffen sein. Die Europäische Kommission hat ihrerseits eine Initiative zur Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften gestartet, die sich an den Baseler Regelungen orientiert. Nach Abschluss der Beratungen wird diese EU-Richtlinie in nationale Vorschriften und so auch im deutschen Kreditwesengesetz umzusetzen sein.

Konsequenz für Unternehmen: Mehr Markt bei der Kreditvergabe und damit bessere Chancen für leistungsfähige Unternehmen auf günstige Konditionen. Wichtige Entscheidungsgrundlage der Banken sind Bewertungsverfahren, das so genannte Rating.


Bundesbank

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Seite ausdrucken Seite weiterempfehlen Zum Seitenanfang


Service-Telefon: 0711 1657-0
 

Imagekampagne




 

Aktuell

Interner Link zur Seite InfoStream

Unter dem Namen InfoStream verschickt die Kammer jeden Freitag ihren kostenlosen Newsletter.
InfoStream



InfoStream Anmeldung



 

Termine

Veranstaltungen der Handwerkskammer
 

Social Media

follow

Die Kammer zwitschert täglich mit. Folgen Sie uns doch einfach auf "Twitter".
folgen



Facebook

Auch auf Facebook ist die Kammer zu finden. Vernetzen Sie sich doch einfach mit uns!
Fan werden




Kontakt | Impressum | Datenschutzhinweis | Newsletter | Servicezentrum | Inhaltsverzeichnis | Extranet


Zum Seitenanfang | Zum Inhalt

Weitere Stichworte zum Thema Aktuell - Sonderthema 1/2003:

Sonderthema 1/2003 Rating Handwerk Basel II

Archiv mit älteren Beträgen der HWK-Startseite