Handwerkskammer Region Stuttgart

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Aktuell - Sonderthema 1/2004

Die häufigsten Fragen zu einzelnen Gewerken

Was sich für bestimmte Handwerksberufe verändert

Welche Folgen hat die neue Handwerksordnung eigentlich für einzelne Handwerksberufe? Wer es genauer wissen möchte, findet für viele Gewerke Antworten in dieser FAQ-Liste. Denn auf häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions) lassen sich auch häufig gegebene Antworten erwidern.

Symbolbild: FAQ

Ich habe einen Abschluss als Tischlergeselle und als Dipl.-Ing. Holztechnik (FH). Kann ich damit einen Tischler-Betrieb eröffnen?

Ja. Mit einem FH-Diplom in Holztechnik können Sie sich als Zimmerer, Tischler, Parkettleger und Böttcher selbstständig machen.

Ich bin seit 23 Jahren im Baugewerbe tätig, habe eine Maurerlehre und einen Polierkurs abgeschlossen. Kann ich mich ohne Meisterbrief in die Handwerksrolle eintragen lassen? Welche Kosten entstehen für mich?

Wenn Sie sich in Ihrem Beruf selbstständig machen wollen, benötigen Sie nicht den Meisterbrief. Sie müssen allerdings mindestens sechs Jahre in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig gewesen sein, davon vier Jahre in leitender Position. Nach einem Eintrag in der Handwerksrolle sind Sie in der Handwerkskammer beitragspflichtig.

Kann ich ohne Meisterbrief meine Änderungsschneiderei in eine Schneiderei ohne Einschränkung beim Arbeitsgebiet umwandeln? Welchen Antrag benötige ich dazu?

Ja. Die Berufe Damenschneider und Herrenschneider gehören jetzt zu den zulassungsfreien Berufen. Sie können von jedem ausgeübt werden. Eine Einschränkung des Arbeitsgebiets gibt es nicht.

Werde ich bei der Handwerkskammer beitragspflichtig, wenn ich als Buchbindermeisterin ein Gewerbe als Nebenerwerb anmelde? Gibt es Verdienstgrenzen?

Auch der selbstständige Nebenerwerb im Bereich der zulassungsfreien Handwerke setzt die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer voraus. Damit sind Sie beitragspflichtig. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Ertrag des Unternehmens. Eine Verdienstgrenze gibt es dabei genausowenig wie eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb.

Ich bin Elektrotechniker, habe eine Ausbildung als Elektromechaniker. Kann ich mich mit einem Elektroninstallationsbetrieb selbstständig machen? Unter welchen Bedingungen?

Der Elektrotechniker ist einer von 41 Handwerksberufen, für den der Meisterbrief zur Erlangung der Selbstständigkeit Pflicht ist. Außerdem greift hier die Altgesellenregelung, nach der erfahrene Gesellen nach sechs Jahren Tätigkeit, davon vier in leitender Stellung, in ihrem Handwerk einen Betrieb führen dürfen.

Ich habe eine Ausbildung als Bautechniker und bin gelernter Beton- und Stahlbetonbauer. Kann ich mich mit einem Baudienstleistungsbüro selbstständig machen? Welche Leistungen darf ich anbieten?

Staatlich anerkannte Bautechniker mit dem Schwerpunkt Hochbau dürfen Leistungen in mehreren Handwerken anbieten: Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger und Stuckateur. Bei der Handwerkskammer beantragen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle für das gewünschte Gewerk. Mit der Handwerkskarte können Sie dann Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.

Ich bin Zimmerergeselle und habe ein Studium im Fachbereich Holzbau und Ausbau abgeschlossen. Darf ich ohne Meistertitel einen Betrieb übernehmen? Darf ich Zimmerer ausbilden?

Mit einem Diplom in der Fachrichtung Holztechnik dürfen Sie ohne Meisterbrief einen Betrieb übernehmen, und zwar in den Berufen Zimmerer, Tischler, Parkettleger und Böttcher. Ausbilden dürfen Sie dann, wenn Sie dazu fachlich und persönlich geeignet sind. Es spielt also keine Rolle mehr, welche Prüfung Sie als Ausbilder abgelegt haben, sondern nur, dass Sie die Qualifikation zur Ausbildung vorweisen können. Darüber entscheidet die Handwerkskammer.

Muss ich mich auch im jetzt zulassungsfreien Beruf der Fotografin bei der Handwerkskammer anmelden? Welche Konsequenzen auch finanzieller Art hat das für mich? Bin ich in der Kammer dann Mitglied?

Ja. Auch zulassungsfreie Handwerke bedürfen der Anmeldung bei der Handwerkskammer, die diese Gruppe von Berufen in einer eigenen Liste führt. Der Betrieb ist dann Mitglied der Kammer und muss entsprechend seiner Leistungskraft Beiträge zahlen.

Ich bin im zulassungsfreien Beruf Parkett- und Bodenleger bei der Handwerkskammer eingetragen, war aber auch schon als Raumausstatter tätig. Kann ich mich bei der Kammer zusätzlich als Raumausstatter eintragen lassen?

Der Raumausstatter gehört zu den zulassungsfreien Berufen, der keinen Meisterbrief zur Selbstständigkeit erfordert. Die Handwerkskammer führt zulassungsfreie Berufe in einem eigenen Verzeichnis.

Ich bin seit über 25 Jahren Geselle als KfZ-Mechaniker. Jetzt möchte ich daneben ein Gewerbe mit Kleinmotoren eröffnen. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Wartung, Instandsetzung und Instandhaltung von Kleinmotoren gelten als wesentliche Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks. Dazu benötigen Sie die Meisterprüfung oder eine vergleichbare Qualifikation. In besonderen Fällen erteilt die höhere Verwaltungsbehörde auf Antrag eine Ausnahmebewilligung.


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