Aktuell - Sonderthema 1/2004
Offen für Meister und die, die es noch werden können
Die zulassungsfreien Handwerksberufe
Tatsächlich wurden 53 Berufe aus der alten Anlage A der Handwerksordnung heraus genommen. Der Große Befähigungsnachweis ist deshalb nicht mehr unbedingte Voraussetzung, um ein Unternehmen zu leiten, das einem dieser Berufe angehört. Wer sich mit dem Meister wohler fühlt, kann ihn aber trotzdem einbringen: als Weiterbildungsmaßnahme, die das Vertrauen der Kunden festigt.

Die hier verzeichneten Berufe verzichten nicht auf den Meister, sondern geben dem Großen Befähigungsnachweis eine neue Funktion. Als freiwilliges Qualifikationsprofil bleibt der Meisterabschluss auch für diese Gewerke erhalten.
Die folgende Liste lässt sich am Ende der Seite auch als pdf-Datei herunterladen.
Zulassungsfreie Berufe
1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
2. Betonstein- und Terrazzohersteller
3. Estrichleger
4. Behälter- und Apparatebauer
5. Uhrmacher
6. Graveure
7. Metallbildner
8. Galvaniseure
9. Metall- und Glockengießer
10. Schneidwerkzeugmechaniker
11. Gold- und Silberschmiede
12. Parkettleger
13. Rollladen- und Jalousiebauer
14. Modellbauer
15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
16. Holzbildhauer
17. Böttcher
18. Korbmacher
19. Damen- und Herrenschneider
20. Sticker
21. Modisten
22. Weber
23. Segelmacher
24. Kürschner
25. Schuhmacher
26. Sattler und Feintäschner
27. Raumausstatter
28. Müller
29. Brauer und Mälzer
30. Weinküfer
31. Textilreiniger
32. Wachszieher
33. Gebäudereiniger
34. Glasveredler
35. Feinoptiker
36. Glas- und Porzellanmaler
37. Edelsteinschleifer und -graveure
38. Fotografen
39. Buchbinder
40. Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker
41. Siebdrucker
42. Flexografen
43. Keramiker
44. Orgel- und Harmoniumbauer
45. Klavier- und Cembalobauer
46. Handzuginstrumentenmacher
47. Geigenbauer
48. Bogenmacher
49. Metallblasinstrumentenmacher
50. Holzblasinstrumentenmacher
51. Zupfinstrumentenmacher
52. Vergolder
53. Schilder- und Lichtreklamehersteller




