Handwerkskammer Region Stuttgart

Zum Bereichsmenü [N] | Zum Inhalt [C]

 


Aktuell - Sonderthema 1/2004

41 Berufe gelten als zulassungspflichtig

Die meisten Betriebe werden weiterhin von Meistern geführt

Nach der Neuordnung der Handwerksordnung erfasst die Anlage A der HwO nur noch 41 Berufe. Das nur darf aber in Anführungszeichen stehen. Denn diese Berufe decken fast neunzig Prozent der Betriebe des deutschen Handwerks ab. Also werden auch in Zukunft die meisten Betriebe von Meistern geführt.

Bildsymbol: Zulassungspflichtige Berufe

Die Anlage A der Handwerksordnung ist das Verzeichnis der Berufe, die der Zulassungspflicht unterliegen. Selbstständig kann sich in diesen Handwerksberufen nur machen, wer eine entsprechende Qualifikation vorweisen kann. Diese Qualifikation haben neben den Handwerksmeistern auch Ingenieure, Industriemeister und Techniker mit der entsprechenden Fachrichtung. Für die zulassungspflichtigen Handwerke kommen zusätzlich die Inhaber einer Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung in Betracht. Nach der Reform der Handwerksordnung nennt Anlage A noch 41 Gewerke.

Am Ende dieser Seite gibt es die folgende Auflistung auch als pdf-Datei zum Herunterladen.

Die Meisterberufe

1. Maurer und Betonbauer
2. Ofen- und Luftheizungsbauer
3. Zimmerer
4. Dachdecker
5. Straßenbauer
6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
7. Brunnenbauer
8. Steinmetzen und Steinbildhauer
9. Stuckateure
10. Maler und Lackierer
11. Gerüstbauer
12. Schornsteinfeger
13. Metallbauer
14. Chirurgiemechaniker
15. Karosserie- und Fahrzeugbauer
16. Feinwerkmechaniker
17. Zweiradmechaniker
18. Kälteanlagenbauer
19. Informationstechniker
20. Kraftfahrzeugtechniker
21. Landmaschinenmechaniker
22. Büchsenmacher
23. Klempner
24. Installateur und Heizungsbauer
25. Elektrotechniker
26. Elektromaschinenbauer
27. Tischler
28. Boots- und Schiffbauer
29. Seiler
30. Bäcker
31. Konditoren
32. Fleischer
33. Augenoptiker
34. Hörgeräteakustiker
35. Orthopädietechniker
36. Orthopädieschuhmacher
37. Zahntechniker
38. Friseure
39. Glaser
40. Glasbläser und Glasapparatebauer
41. Vulkaniseure und Reifenmechaniker


Liste der Berufe des zulassungspflichtigen Handwerks (pdf-Datei, 20 KB)


Seite ausdrucken Seite weiterempfehlen Zum Seitenanfang


Service-Telefon: 0711 1657-0
 

Imagekampagne




 

Aktuell

Interner Link zur Seite InfoStream

Unter dem Namen InfoStream verschickt die Kammer jeden Freitag ihren kostenlosen Newsletter.
InfoStream



InfoStream Anmeldung



 

Termine

Veranstaltungen der Handwerkskammer
 

Social Media

follow

Die Kammer zwitschert täglich mit. Folgen Sie uns doch einfach auf "Twitter".
folgen



Facebook

Auch auf Facebook ist die Kammer zu finden. Vernetzen Sie sich doch einfach mit uns!
Fan werden




Kontakt | Impressum | Datenschutzhinweis | Newsletter | Servicezentrum | Inhaltsverzeichnis | Extranet


Zum Seitenanfang | Zum Inhalt

Weitere Stichworte zum Thema Aktuell - Sonderthema 1/2004:

Sonderthema 1/2004 Handwerksordnung Neuerungen Zulassungspflichtige Berufe

Archiv mit älteren Beträgen der HWK-Startseite