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Aktuell - Sonderthema 1/2004

Bloß nicht zu komplex!

Kleinunternehmer dürfen auch ohne Meisterbrief was unternehmen

"Einfache Tätigkeiten" sind gar nicht so einfach zu definieren - sonst hätte das Kleinunternehmergesetz nicht im Vorfeld so viel Diskussionsstoff verursacht. Doch was eine einfache Tätigkeit ist, ist die entscheidende Frage. Denn mit ihrer Antwort steht und fällt das neue Recht, sich in Teilbereichen der 41 Vollhandwerke aus Anlage A der HwO ohne handwerkliche Qualifikation selbstständig zu machen.

Symbolbild: Kleinunternehmergesetz

Der entscheidende Punkt: Ein komplexer Handwerksberuf lässt sich in eine Vielzahl einfacherer Tätigkeiten zerlegen, die wiederum leicht erlernbar sind. So betreibt beispielsweise der Vulkaniseur einen anspruchsvollen Handwerksberuf, der ohne qualifizierte Ausbildung nicht zu meistern ist und seine Angehörigen auch tatsächlich bis zur Meister-Qualifikation führen kann. Sein Metier rund um den schwarzen Reifen, auf den vom Kleinwagen bis zum Schwertransporter der gesamte Straßenverkehr angewiesen ist, kennt so ein Spezialist in- und auswendig. Seit Beginn des Jahres 2004 wird aber ein Quereinsteiger einen "Reifenmontagebetrieb" eröffnen dürfen, wenn er sich auf einige wenige Dienstleistungen beschränkt und beispielweise nur den Austausch von Sommer- gegen Winterreifen vornimmt.

Teilweise ganz einfach

Als "einfache Tätigkeit" gilt eine Beschäftigung dann, wenn sie innerhalb von zwei bis drei Monaten angelernt werden kann. Wer sich auf diese Regelung berufen darf, benötigt keinen Großen Befähigungsnachweis, also keinen Meisterbrief mehr, um sich in einem Teilbereich des Handwerks selbstständig zu machen. Kämen im Falle des "Reifenmontagebetriebs" noch andere einfache Tätigkeiten hinzu - neben der Montage also etwa das Auswuchten, die Rundumerneuerung  und anderes -, wäre irgendwann der Punkt erreicht, an dem sich die einzelnen einfachen Tätigkeiten so weit kumuliert hätten, dass damit der Kernbereich des Berufsbildes eines Vulkaniseurs berührt wäre. Genau diesen Zustand lässt der Gesetzgeber nicht zu und schützt durch das so genannte Kumulierungsverbot die Berufe der Anlage A der HwO in ihrem Kernbereich.

Kleinunternehmer sind im reformierten Handwerk also Dienstleister, die sich auf einen sehr speziellen Bereich einer handwerklichen Beschäftigung konzentrieren. Dabei ist es zunächst gleichgültig, ob sie selbst eine handwerkliche Herkunft haben oder sich das erste Mal in ihrem Leben mit einem solchen Serviceangebot befassen. Allerdings entscheidet ihre Vergangenheit darüber, ob sie sich in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer oder in das Verzeichnis einer Industrie- und Handelskammer eintragen müssen.

Die Eintragung bei einer Handwerkskammer wird für einen Kleinunternehmer dann erforderlich, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien auf ihn zutrifft:

  • wenn er in dem handwerklichen Bereich, in dem er jetzt tätig wird, eine Gesellenprüfung abgelegt hat;
  • wenn die Tätigkeit, die er jetzt ausübt, für ihn einmal Bestandteil einer handwerklichen Erstausbildung in einem der 41 Gewerke aus Anlage A der HwO war;
  • wenn die handwerkliche Tätigkeit den überwiegenden zeitlichen Anteil am Dienstleistungsangebot des Kleinunternehmers ausmacht.

Kleinunternehmer, die nicht nach einem oder mehreren der eben genannten Punkte eintragspflichtig bei einer Handwerkskammer werden, müssen sich bei einer IHK eintragen lassen.

Beitragspflichtig sind Kleinunternehmer übrigens nur dann, wenn ihr Gewinn die Marke von 5200,- Euro übersteigt. Diese Grenze gilt sowohl bei Handwerks- als auch bei Industrie- und Handelskammern. Und noch eine magische Grenze: Das Kleinunternehmergesetz betrifft nur neu geschaffene Unternehmen, die sich nach dem 31. Dezember 2003 eintragen ließen. Betriebe, die ihr Gewerbe schon vorher angemeldet haben, genießen Bestandsschutz.

Ob sich Kleinunternehmer im handwerklichen Bereich auf dem Markt behaupten können, wird die Zukunft zeigen. Gewisse Defizite im unternehmerischen Know-how werden die Existenzgründer eigenständig abbauen müssen. Das Handwerk wird ihnen mit einer auf ihre Belange zugeschnittenen Qualifizierungsoffensive dabei helfen.


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