Handwerkskammer Region Stuttgart

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Aktuell - Sonderthema 2/2003

Gewerbemüll

Gebührenbescheid sorgfältig prüfen

Manch ein Betrieb hat davon mehr, ein anderer weniger. Doch in jedem Betrieb fällt er an: Gewerbeabfall. Den Umgang mit Gewerbeabfall regelt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Die seit Jahresbeginn geltenden Änderungen am Gesetzeswerk bringen für Ihren Betrieb möglicherweise Konsequenzen mit sich.

Symbolbild: Gewerbemüll

Seit dem 01. Januar 2003 gilt eine neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Neu daran ist, dass ab sofort von den gewerblichen Siedlungsabfällen die Fraktionen (1) Papier und Pappe, (2) Glas, (3) Kunststoffe, (4) Metalle und (5) Bioabfälle getrennt gesammelt und gelagert werden müssen.

Außerdem eröffnet die neue Gewerbeabfallverordnung den kommunalen Entsorgungsträgern die Möglichkeit, auf der Basis betrieblicher Daten (z. B. Mitarbeiterzahl, Betriebsfläche) die Behältergröße für die Restmülltonne neu festzulegen. Die pauschale Einstufung legt Handwerksbetriebe allerdings auf eine bestimmte Abfallmenge fest, unabhängig davon, wieviel Restmüll tatsächlich bei ihnen anfällt.

Handwerksbetriebe, die von ihrem Landratsamt für 2003 einen neuen Gebührenbescheid für die Entsorgung von Restabfällen erhalten haben, sollten diesen gründlich prüfen. Falls die Einstufung der anfallenden Abfallmenge nicht entspricht, kann beim Landratsamt Widerspruch eingelegt werden.

Die Handwerkskammer Region Stuttgart und die Kreishandwerkerschaften plädieren dafür, die Größe des Abfallbehälters nur nach der tatsächlichen Müllmenge festzulegen. Wenn Sie laut Abfallgebührenbescheid eine deutlich überdimensionierte Abfalltonne anmelden müssen, sollten Sie die Gebühr nur unter gleichzeitiger Einlegung von Widerspruch zahlen. Auch wenn Ihr Unternehmen aufgefordert wird, Auskunft über bestimmte betriebliche Daten zu geben, sollten Sie dies nur unter Vorbehalt tun.

Handwerksbetriebe, die Fragen zur genauen Vorgehensweise haben, erhalten bei Manfred Kleinbielen, Umweltberater der Handwerkskammer Region Stuttgart, Tel. (0711) 1657-255, ein Info-Blatt mit den wichtigsten Tipps zu diesem Thema.


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