Aktuell - Sonderthema 2/2003
Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH
Ein 'Schlüssel' - Akteur mit Überwachungsfunktion
"Wir sind eine atypische Behörde," beschreibt Geschäftsführer Hermann Reinhardt die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH. Auch Bernhard Blum, Diplom-Ingenieur für Recycling bei der SAA, befasst sich tagtäglich per PC und Papier mit der Überwachung von Sonderabfallströmen in Baden-Württemberg.

"Die Gruppe von Abfällen, die Greenpeace 'Giftmüll' nennt, die etwas unsauber auch als Sonderabfall bezeichnet wird und in der Europäischen Union als Gruppe 'gefährlicher Abfälle' gilt - und -", so holt Herrmann Reinhardt weiter aus, "die das deutsche Recht als besonders überwachungsbedürftige Abfälle einstuft - diese Stoffe bedürfen besonderer Aufmerksamkeit bei ihrer Entsorgung."
Gefährliche Stoffe gut überwacht
Zu diesen besonders gefährlichen Sonderabfällen gehören alle Stoffe, die im Katalog der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit einem Sternchen gekennzeichnet sind. "Dazu zählen beispielsweise Galvanikschlämme, kontaminierte Böden, Straßenaufbruch oder Bauschutt," veranschaulicht Bernhard Blum. Bei der Entsorgung dieser besonders gefährlichen Abfälle müssen strenge Auflagen erfüllt werden.
Egal, ob die Abfälle verwertet oder beseitigt werden sollen: der gesetzlich verankerte besondere Überwachungsbedarf verpflichtet Abfallerzeuger und -entsorger, einer Behörde Informationen über Umgang und Verbleib zukommen zu lassen. Und das vor und nach der Entsorgung. "In diesem sehr schmalen Bereich ist die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH tätig," fasst Hermann Reinhardt zusammen. Lagerung, Abholung und Transport, Übernahme - per Formular überwacht die SAA den gesamten Prozess der Beseitigung. "Dass das ein Massengeschäft ist, sieht man an den Begleitscheinen," stellt Blum fest, als er die ordnerstrotzenden Regale abschreitet, "im Jahr 2002 fielen 220.000 Begleitscheine an, die wir mit den Entsorgungsnachweisen in Beziehung bringen mussten."
Was das Abfallrecht und das Formulargeschäft anbelangt, sind die Leute von der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg Profis. "Je nach Abfallart sind bestimmte Dinge zu beachten," erklärt Blum und zählt auf: Welcher Abfallschlüssel passt am besten? Welche Entsorger sind in der Nähe? Häufig hilft der Entsorger dem Abfallerzeuger beim Ausfüllen der Entsorgungsnachweise, schildert Reinhardt die Praxis, denn "das gehört zu den Dienstleistungen der Entsorger dazu. Nur die Großbetriebe machen das selbst."
Da Betriebe mit Sonderabfällen von insgesamt weniger als 2000 kg jährlich nicht nachweispflichtig sind, fallen viele Handwerksbetriebe unter die so genannte "Kleinmengenregelung". Sonderabfälle können in diesem Fall mit einem Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden. Diesen Nachweis füllt der Entsorger aus und tritt damit als Sammelentsorger auf. Der Betrieb erhält dann wieder einen Übernahmeschein.
Entsorgung nach Art des Landes
Für den Umgang mit besonders überwachungsbedürftigen Abfällen hat jedes Bundesland seine eigene Lösung gefunden. Geschäftsführer Reinhardt erläutert die Unterschiede zwischen den Bundesländern so: "Bayern hat eine große Landesgesellschaft - ein Staatsunternehmen, da gibt es eine ausgedehnte Entsorgungsinfrastruktur unter bayerischer Staatsflagge. Baden-Württemberg hat sich da stark zurückgehalten und diesen Bereich der privaten Entsorgungswirtschaft überlassen." Die landesrechtliche Andienungspflicht für Sonderabfälle gibt es in Baden-Württemberg seit 1996. Sie gehört neben der bundesrechtlichen Vorab- und Verbleibskontrolle zu den wichtigsten Aufgaben der SAA. 'Landesrechtliche Andienungspflicht für Sonderabfälle' betrifft die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung. Beseitigung - das heißt Verbrennung oder Ablagerung auf der Deponie.
Andienungspflicht - was bedeutet das? "Die Firmen müssen sich melden und dann wird ihnen gesagt, wo sie mit ihren Abfällen hingehen können," erläutert Reinhardt vereinfacht den Gang der Dinge. Da es in Baden-Württemberg keine Verbrennungsanlage für besonders überwachungsbedürftige Abfälle gibt, lenkt die SAA diese nach Hamburg. In der Hamburger Partneranlage werden die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle beseitigt.




