Handwerkskammer Region Stuttgart

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Aktuell - Sonderthema 3/2001

Oft gefragt - endlich beantwortet

Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung im Handwerk

Sicher, jeder Start in die Selbstständigkeit verläuft anders. Ein paar Fragen gibt es aber immer, die sich fast jeder stellt. Wir haben sie hier gesammelt und beantwortet.

Symbolbild: FAQ

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden kann?

Die Regelqualifikation, um sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, ist die bestandene Meisterprüfung. Die Eintragungsvoraussetzung erfüllt auch derjenige, der ein einschlägiges Hoch- bzw. Fachhochschulstudium besitzt und in dem zu betreibenden Handwerk bereits drei Jahre praktisch tätig war. Diese Praxiszeit kann auch durch eine entsprechende Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ersetzt werden.

Diese Qualifikationserfordernis gilt nicht für das handwerksähnliche Gewerbe laut Anlage B zur Handwerksordnung. Die Handwerkskammer gibt gerne Auskunft über die Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können.

Welche Anmeldeformalitäten muss ich erledigen?

Die Eintragung in die Handwerksrolle setzt einen schriftlichen Antrag des Existenzgründers voraus. Das Anmeldeformular dazu lässt sich von unseren Internet-Seiten herunterladen.

In diesem Antrag werden Informationen zur Struktur des Betriebes, zum Betriebssitz und zur Qualifikation des Inhabers erbeten.
Sofern der Existenzgründer seine Meisterprüfung nicht bei der Kammer bestanden hat, die für die Eintragung in die Handwerksrolle zuständig ist, ist dem Eintragungsantrag eine beglaubigte Kopie des Meisterbriefes oder -zeugnisses beizufügen.

Über die Eintragung in die Handwerksrolle wird dem selbstständigen Handwerker seine Handwerkskarte ausgestellt. Sie dient Dritten gegenüber als Eintragungsnachweis.

Wie fördert der Staat den Schritt in die Selbstständigkeit?

Bund und Land gewähren zinsgünstige Darlehen, die diesen Schritt erleichtern. Dazu gibt es Bürgschaften und Beteiligungen für Gründer, die kein ausreichendes Eigenkapital und keine ausreichenden Sicherheiten bieten können. Allerdings müssen die Darlehen, die Bürgschaften und Beteiligungen immer über die Hausbank beantragt werden.

Wer vor der Existenzgründung arbeitslos ist, kann über das Arbeitsamt ein Überbrückungsgeld erhalten. Dabei kann das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe bis zu sechs Monate lang weiter bezahlt werden.

Darüber hinaus gibt es kostenlose Beratungen und Zuschüsse zu Intensivberatungen.

Wie finde ich einen Betrieb, der zur Übernahme ansteht?

Auf alle Fälle über mehr als nur einen Weg:

  • Durch die Betriebsbörse der Handwerkskammer
  • Durch die Betriebsvermittlungsdienste der Fachverbände
  • Durch Recherchen im Internet, z. B. auf www.change-online.de oder auf www.handwerk.de
  • Durch Inserate in Tageszeitungen, besser noch durch Inserate in Fachzeitschriften
  • Durch Informationen aus der Deutschen Handwerks Zeitung
  • Durch einen Firmenmakler
  • Durch diskrete Informationen von Branchen-Insidern wie Vertreter von Lieferanten oder Innungsobermeister

Was muss ich bei einer Betriebsübernahme beachten?

Der Betrieb muss künftig gute Wettbewerbschancen haben und der Preis muss stimmen. Eine gründliche Analyse des Betriebes ist der Einstieg. Die Broschüre "Betriebsübernahme“ der Kammer und eine individuelle, kostenlose Beratung leisten dabei wertvolle Hilfe.

Was ist ein Unternehmenskonzept?

Ein Unternehmenskonzept oder Unternehmensplan ist eine schriftliche Ausarbeitung, in der ein Gründer die Zielsetzungen aufzeigt, die er mit der Gründung seines Unternehmens verfolgt. Darin beschreibt er sein Vorhaben mit allen wesentlichen Merkmalen, Chancen und Risiken.

Beim Erstellen des  Unternehmenskonzepts wird der Gründer gezwungen, sein Vorhaben systematisch zu beleuchten. Dabei werden ihm Schwachstellen und Defizite seiner Planung deutlich.

Ein gutes Unternehmenskonzept ist zudem eine wichtige Grundlage für das Kreditgespräch und damit für die Fremdfinanzierung.

Wie plane ich die künftigen Umsätze und Gewinne?

Grundlage der Planung sind die Vorgaben des künftigen Unternehmers. Ausgehend von seiner Planung können anhand von Erfahrungswerten, Betriebsvergleichen und gegebenenfalls anhand der Zahlen des Vorgängers die Kosten und Umsätze eines Betriebes geschätzt werden. Die Berater der Handwerkskammer Region Stuttgart helfen bei der Erstellung der Vorschau.

Für die Gründer sind diese Planrechnungen trotz aller Unsicherheit eine große Entscheidungshilfe. Denn sie zeigen auf, unter welchen Voraussetzungen (Betriebsgröße, Stundenverrechnungssatz etc.) der neu gegründete Betrieb rentabel ist.

Welche Rechtsform ist die Richtige?

Eine allgemeine Empfehlung ist nicht möglich. Die Wahl muss unter Abwägung unterschiedlicher Kriterien getroffen werden. Das Einzelunternehmen ist noch immer die gebräuchlichste Form. Bei den Gründern steht auch die GmbH hoch im Kurs. Allerdings bringt sie häufig nicht die erhofften Vorteile. Denn zumindest gegenüber der Bank lässt sich die Haftung nicht auf das Stammkapital beschränken - zumindest nicht, wenn die GmbH Kredite benötigt. Zur Absicherung der Kredite sind üblicherweise weiter gehende Sicherheiten notwendig.

Mit welcher Steuerbelastung muss ich künftig rechnen?

Die Höhe der Einkommensteuer hängt maßgeblich vom Gewinn ab, den der Unternehmer erwirtschaftet. Da beim Start der künftige Gewinn noch nicht bekannt ist, wird geschätzt, und auf Grund der Schätzung sind Vorauszahlungen zu leisten. Bei einem verheirateten, kinderlosen Handwerksunternehmer und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 DM beträgt die Einkommensteuer ca. 16.000 DM und somit 17,8 Prozent.

Wie sehen die typischen Anlauffehler aus?

Eine schlechte Vorbereitung und unzureichende Kenntnis des Marktes sind die gravierendsten Fehler. Die meisten Gründer sind auch von der Vielzahl der Aufgaben überfordert, die sie als Unternehmer erledigen müssen. Dabei verlieren sie leicht den Überblick und arbeiten für die falschen Kunden, vernachlässigen die Überwachung der Mitarbeiter oder haben keine Zeit mehr für die Nachkalkulation. Diese Fehler können sehr schnell das Aus bedeuten.

Wie kann ich das Risiko für mich und meine Familie minimieren?

Die Möglichkeiten der Risikominimierung sind sehr vielfältig. Sie reichen von Güterstandsvereinbarungen über die Wahl der Rechtsform bis hin zu den Versicherungen. Dazu gehören auch die Bonitätsprüfung bei Neukunden, eindeutige Vertragsgrundlagen und klare Zahlungsvereinbarungen sowie ein Qualitätsmanagementsystem.

Ein solides Konzept, eine hervorragende Qualifikation, eine hohe Qualität der Arbeit und eine strikte Überwachung des Betriebes sind die wichtigsten Maßnahmen zur Absicherung des Vorhabens.


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