Aktuell - Sonderthema 3/2001
Finanzspritzen für den Aufschwung
Fördermittel in Baden-Württemberg
Schwummerig könnte es einem werden. Eigentlich soll die Selbstständigkeit dazu dienen, Gewinne zu machen, und dann kostet der Start als Jungunternehmer Geld, Geld und nochmals Geld. Nur gut, dass es Fördermittel gibt, die alles ein wenig leichter machen.

Wir beschränken uns in unserer Auflistung auf Fördermittel, die baden-württembergische Existenzgründer anzapfen können. Erster Schritt: Informieren! Und zwar über die folgenden Finanzhilfen:
- Existenzgründerdarlehen der Landeskreditbank Stuttgart (L-Bank)
- Starthilfe Baden-Württemberg (L-Bank)
- Zusatzdarlehen zur Finanzierung der Betriebsmittel (L-Bank)
- Eigenkapitalhilfedarlehen (EKH) der Deutschen Ausgleichsbank Bonn (DtA)
- ERP-Existenzgründungsdarlehen der Deutschen Ausgleichsbank Bonn (DtA)
- DtA-Existenzgründungsdarlehen der Deutschen Ausgleichsbank Bonn (DtA)
- DtA-Startgeld
- Beteiligungskapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG)
- Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (BB)
Was Sie noch beachten müssen, wenn Sie Finanzmittel beantragen möchten:
- Anträge auf Finanzhilfen müssen Sie grundsätzlich vor Investitionsbeginn bzw. Durchführung des Vorhabens stellen.
- Sie müssen über die erforderliche persönliche und fachliche Qualifikation verfügen.
- Es können nur Vorhaben gefördert werden, die eine nachhaltige, tragfähige Existenz erwarten lassen.
- Eigenmittel sollten Sie in angemessenem Umfang einsetzen (mindestens 15 Prozent).
- Sie können die Finanzhilfen auch nach der Betriebsgründung für neue Investitionen zur Existenzsicherung beantragen (auch mehrmals).
- Auf die Finanzhilfen besteht kein Rechtsanspruch.
- Der Anteil öffentlicher Finanzhilfen an der gesamten Finanzierung darf nicht mehr als 67 Prozent (bzw. 75 Prozent bei DtA-Darlehen) betragen. Die Landes- und Bundesdarlehen können miteinander kombiniert werden.
Was Sie mit Ihren Finanzhilfen anstellen dürfen
Die schlechte Nachricht zuerst: Wenn Sie die Ihnen gewährten Mittel für die lang ersehnte Weltreise einsetzen, bekommen Sie mit Sicherheit Ärger. Fördermittel sind an einen bestimmten Zweck gebunden. Sie können Sie beantragen zur:
- Gründung oder Festigung einer selbstständigen Existenz
- Übernahme eines bestehenden Betriebes
- Übernahme einer tätigen Beteiligung (mindestens 10 Prozent) mit Geschäftsführungsbefugnis
- Anschaffung von Investitionsgütern wie Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungen, Maschinen
- Errichtung des ersten Warenlagers
- Vorfinanzierung betrieblicher Kosten und Außenstände (nur mit Zusatzdarlehen der Landeskreditbank oder DtA-Betriebsmitteldarlehen)
Wo und wie beantragen?
Antragsvordrucke für alle Finanzhilfen erhalten Sie bei Ihrer Bank. Die Anträge müssen ebenfalls bei Ihrer Bank gestellt werden. Sie leitet Ihre Anträge an die Landeskreditbank, die Deutsche Ausgleichsbank, die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft und die Bürgschaftsbank weiter.
Für die Antragsunterlagen gibt es gewisse Mindestanforderungen. Auf alle Fälle darin enthalten sein müssen:
- Kosten- und Finanzierungsplan (mit Angeboten, Kostenschätzungen)
- Lebenslauf und beruflicher Werdegang
- Aufstellung über Privatvermögen/Privatschulden
- Entwurf von Pacht- oder Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag usw.
- Gründungs- bzw. Unternehmenskonzept
- Beschreibung des Vorhabens
- Rechtsform
- Betriebsflächen und Betriebsräume (Größe, Eigentum, Miete usw.)
- Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter
- Produktions- und Leistungsangebot
- Kundenkreis
- Konkurrenzsituation
- Umsatz- und Ertragsvorschau (Rentabilitätsvorschau)
Auch die Handwerkskammer ist gefragt
Landeskreditbank, die Deutsche Ausgleichsbank und die Bürgschaftsbank fordern von der Handwerkskammer ein Gutachten über Ihr Projekt ein, ehe sie Mittel für ein Existenzgründungsvorhaben gewähren. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig durch die Mitarbeiter der Kammer beraten lassen. Die Kosten dafür übernehmen wir.




