Handwerkskammer Region Stuttgart

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Aktuell - Sonderthema 3/2001

Lösungsvorschläge für Kreditnehmer und solche, die es werden wollen

Wer seine Bonität wirklich schlüssig belegen kann, hat gute Chancen bei einer Kreditvergabe. Hierzu muss sich der Handwerker allerdings auf die neuen Anforderungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung umstellen und seinen Betrieb der Bank transparent machen. Die konsequente Anwendung von Ratingverfahren stellt bei der Kreditvorbereitung höhere betriebswirtschaftliche Anforderungen an die Unternehmer.

Inwieweit tatsächlich bestimmte Ratingverfahren für die Banken prinzipiell zur Pflicht werden, ist jedoch unklar. Tatsache ist in jedem Fall, dass auch heute schon von den Banken bei der Kreditvergabe "geratet“ wird. Die im Kreditgeschäft eingesetzten Verfahren sollen die komplexe Bonität des Unternehmens und gestellte/verfügbare Sicherheiten durchleuchten.

Die Ratings aus beiden Komplexen gehen in eine "Gesamtnote“ ein. Die Komplexe sind in weitere Bewertungskriterien untergliedert. So wird die Bonität beurteilt nach wirtschaftlichen Verhältnissen, Management, Markt/Branche, Produktion.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden mittels Kennziffern der Vorjahresentwicklung sowie Branchenwerten beurteilt. Die "weichen" Kriterien, also die persönliche Kreditwürdigkeit, beurteilt der zuständige Kreditbearbeiter über das Kundengespräch, Betriebsbesichtigung und anhand eingereichter Unterlagen.

Um die Beziehung zu seiner (kreditgebenden) Hausbank positiv zu gestalten, sollten Handwerker ein paar wesentliche "Umgangsformen“ beachten. Durch das Verhalten des Kunden zieht die Bank selbstverständlich ihre Konsequenzen auf die Bonität.

Hilfreich ist es hierbei, wenn Sie sich einmal in die Rolle Ihres Bankers versetzen:

Sie kommen als Neukunde zur Bank und fragen um einen Kredit an. Der Banker muss nun entscheiden, ob er einer "fremden“ Person das Geld als Kredit anvertrauen kann, das andere Kunden bei ihm angelegt haben. Er stellt sich die Frage, ob er "sein“ Geld wieder zurück bekommt. Selbstverständlich ist Ihr Guthaben bei der Bank durch das vorsichtige Verhalten ihres Bankers in guten Händen. Weiterhin ist Ihre Bank an einen Einlagen-Sicherungsfonds angeschlossen, damit Sie Ihr gutes Geld jederzeit wieder zurück bekommen.

Ebenso möchte die Bank "ihr“ gutes Geld, das sie verleiht, wieder zurück bekommen. Da dies in den letzten Jahren weltweit durch Wirtschaftskrisen nicht immer der Fall war, wurde die höhere Eigenkapitalunterlegung in Basel beschlossen. Die Bank hat somit durch das Gesetz Ihre Vorgaben, die sie ihren Kreditmitarbeitern weiter gibt.

Je mehr Informationen der Banker aus Ihrem Mund erhält, desto besser wird das Vertrauensverhältnis. Abgesehen davon erfährt Ihr Banker Negatives spätestens aus der Schufa-Auskunft.

Lassen Sie sich bei Kreditverträgen auch ruhig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank erklären. Genauso die Bedingungen zum Kreditvertrag. Darin ist das Vorgehen der Bank in verschiedenen Situationen geregelt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Kreditvertrag akzeptieren Sie auch diese AGBs.

Planen Sie Ihre Existenzgründung sehr gut durch. Hierbei helfen Ihnen auch die Berater der Handwerkskammer. Wenn Sie beim Bankengespräch bei der Frage nach dem Kapitalbedarf nur mit den Schultern zucken, haben Sie dadurch Ihrem Banker totale Orientierungslosigkeit signalisiert. Ein Unternehmer weiß, was er möchte und kann dies auch ´rüberbringen.

Wenn Sie bereits Kunde Ihrer Bank sind und Kredite abzahlen, informieren Sie bitte Ihre Bank rechtzeitig. Und zwar unaufgefordert. Das schafft Vertrauen. Und nur durch Vertrauen und Offenheit kann eine Geschäftsbeziehung auch mit den neuen Eigenkapitalregeln Früchte tragen:

  • Übergeben Sie bitte immer unaufgefordert die aktuelle Bilanz Ihrer Bank. Sperren Sie sich auch nicht, wenn Ihre Bank weitere Unterlagen fordert. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Ihre Handwerkskammer wenden. Sorgen Sie auch dafür, dass der Jahresabschluss in den ersten Monaten des neuen Jahres von Ihrem Steuerberater erstellt wird. Sofern Sie Ihren Steuerberater rechtzeitig mit den notwendigen Informationen aus Ihrem Betrieb versorgen, kann dieser auch umgehend Ihre Bilanz erstellen. Die rechtzeitige Information an Ihre Bank ist Ihr Kapital. Es ist schließlich auch nichts so alt wie die Bilanz von vor zwei Jahren, wenn sie und Ihre Bank Aufschluss über die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens haben möchten.
  • Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, weil Forderungen ausgefallen sind: Informieren Sie bitte Ihre Bank umgehend davon. Nichts ist schlimmer, als wenn die Bank Ihnen die Kreditlinie sperrt, weil sie nicht weiß, wie sie die ständig steigende Verschuldung bei Ihnen deuten soll.
  • Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Bankberater. Nur durch Offenheit und zeitiges Handeln kann unter Umständen noch etwas bewegt werden. Wenn die Bank die Kredite kündigt, ist es meistens zu spät; der Betrieb und damit zusammen hängend die Existenz von Menschen sind dann gefährdet.
  • Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, wenn Sie das Gefühl haben, dass im Betrieb bzw. mit der Bank etwas "aus dem Ruder läuft“.

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