Aktuell - Sonderthema 3/2001
Die Spielregeln des Handwerks
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit
Es ist kein Geheimnis: Wer im Handwerk als selbstständiger Unternehmer auftreten möchte, braucht eine ganz besondere Qualifikation, die andere Wirtschaftszweige in dieser Form nicht kennen, den Meisterbrief.

Mit dem Großen Befähigungsnachweis verbrieft die Handwerkskammer einem Meister nicht nur seine fachliche Kompetenz, sondern gibt ihm auch das Recht, als freier Unternehmer ein stehendes Gewerbe zu betreiben.
Regeln und Ausnahmen
Wer einen Meisterbrief anstrebt, benötigt dazu eine erfolgreich abgeschlossene Lehre und eine mindestens dreijährige Gesellenzeit. Schließt er danach die Meisterprüfung in allen drei Teilen auch noch mit Erfolg ab, bekommt er den begehrten Meisterbrief. Mit ihm kann er sich auf den Weg in die Tätigkeit als freier Unternehmer machen und ein neu gegründetes oder ein übernommenes Unternehmen auf seinen Namen in die von der Kammer geführte Handwerksrolle eintragen lassen. So sieht die Regel aus, Ausnahmen gibt es natürlich auch im Handwerk.
Die Voraussetzungen zum Eintrag in die Rolle erfüllen auch Interessenten, die ein einschlägiges Hochschul- oder Fachschulstudium vorweisen können und in dem zu betreibenden Handwerk mindestens drei Jahre lang praktisch tätig waren. Im Einzelfall kann die Praxiszeit auch durch eine geeignete Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ersetzt werden.
Die beschriebenen Voraussetzungen gelten nur für die Vollhandwerke. In den handwerksähnlichen Gewerben nach Anlage B der Handwerksordnung sieht alles ein wenig anders aus. Die Berater der Handwerkskammer informieren gerne über die für diese Berufsgruppen geltenden Regelungen.
Die Formalitäten der Anmeldung
Die Handwerkskammer benötigt ein ausgefülltes Antragsformular, um Existenzgründer in die Handwerksrolle eintragen zu können. Das Formular selbst können Sie sich gleich vom Ende dieser Seite herunterladen.
Abgefragt werden über das Antragsformular Information zur Struktur des Betriebes, zum Betriebssitz und zur Qualifikation des künftigen Inhabers.
Wenn der Antragsteller seine Meisterprüfung nicht bei der Kammer bestanden hat, bei der er nun in die Handwerksrolle eingetragen werden möchte, muss er dem Formular eine beglaubigte Kopie seines Meisterbriefes oder -zeugnisses beifügen.
Nachdem alle Formalitäten abgeschlossen sind, bekommt der frisch gebackene Unternehmer seine Handwerkskarte ausgestellt. Mit ihr kann er sich Dritten gegenüber als Inhaber eines eingetragenen Handwerksbetriebes legitimieren.
Noch Fragen?
Weitere Informationen zum Themenkomplex dieser Seite gibt Ihnen Jürgen Rüdinger, Tel. (0711) 1657-230.
Antragsformular zur Aufnahme in die Handwerksrolle (pdf-Datei, 66 KB)




