Aktuell - Sonderthema 3/2002
Starthilfe
Nicht nur für Einsteiger
Öffentliche Fördermittel können von Handwerksbetrieben in unterschiedlicher Form für ihre Kooperationsprojekte genutzt werden können: für die Beratung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen, im Rahmen eines Existenzgründerprogrammes oder als zinsverbilligtes Darlehen.

Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fördert Betriebe, die ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit auch in der Kooperation beibehalten.
ERP-Existenzgründungsprogramm
Das ERP-Programm unterstützt gewerbliche Existenzgründer mit zinsgünstigen Darlehen. Weitere Informationen für Gründer gibt es über die Deutsche Ausgleichsbank (DTA) in Bonn.
ESF-Ziel-3
Know-how für Existenzgründer bietet das Projekt Der perfekte Start. Workshops bereiten auf die Selbstständigkeit vor, erfahrene Berater helfen, einen tragfähigen Geschäftsplan zu formulieren, oder coachen in der Startphase. Zuschüsse gibt es aus dem Europäischen Sozialfonds und vom Land Baden-Würrtemberg, Information bei der Handwerkskammer Region Stuttgart.
Michael Rössler
Tel. (0711) 1657-525
Fax: (0711) 1657-827
E-Mail: Michael.Roessler@hwk-stuttgart.de
KFW - Mittelstandsprogramme
Umfangreiche, teilweise kombinierbare Fördermöglichkeiten, die auch für Kooperationen genutzt werden können, eröffnen die Mittelstandsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Land Baden-Württemberg
Existenzgründung, moderne Technologien, Außenwirtschaft - das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert den Mittelstand mit zahlreichen Projekten. Kooperationen, insbesondere der Qualifizierung von Kooperationsmanagern, ist ein eigenes Förderprogramm gewidmet. Detaillierte Informationen gibt es beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.
Guter Rat muss nicht teuer sein. Denn Kooperationen kleiner und mittlerer Betriebe können von einem Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg profitieren. Darin ist vorgesehen, die Honorarkosten von freiberuflichen Kooperationsmanagern ganz oder teilweise für die Dauer von maximal zwei Jahren zu übernehmen. Das Land will so geplanten oder frisch gegründeten Kooperationen eine langfristige professionelle Begleitung ermöglichen. Zuständig für Förderanträge aus dem Handwerk ist die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand, BWHM
Albrecht Wiest
Tel. (0711)1657-416
Fax (0711)1657-444
E-Mail: awiest@handwerk-bw.de
Bundesminsterium für Wirtschaft (BMWi)
Aktuelle Programme und Beratungsangebote des BMWi und des Bundesminsteriums für Bildung und Forschung sind in einer Förderdatenbank zusammen gefasst.
Und welche Förderung ist die richtige für mich?
Bei der Beantwortung dieser Frage sollten Sie die Beratungsangebote der Handwerkskammer Region Stuttgart nutzen. Unsere Betriebsberater unterstützen Sie dabei, die für Ihr Vorhaben maßgeschneiderte Förderung auszuwählen.
Innovationsberatung
Norbert Durst
Tel. (0711)-1657-266
Fax: (0711)-1657-864
E-Mail: Norbert.Durst@hwk-stuttgart.de




