Aktuell - Sonderthema 3/2002
Kooperationsvertrag
Kooperationen vereinbaren - Daran sollten Sie denken
Das Geschäftskonzept steht, die Partner haben Aufgaben und Kompetenzen verteilt und sich auf Rechte und Pflichten verständigt. Dann wird es Zeit, diese Absprachen in einem Kooperationsvertrag zu fixieren.

Allerdings sind Musterlösungen fehl am Platze. Es gilt, eine für das jeweilige Projekt passgenaue Variante zu entwickeln. Ein wichtiger Grundsatz lautet: Lassen Sie sich bei der Ausarbeitung der Vertragsbasis von Experten beraten.
Ein Kooperationsvertrag regelt die folgenden Punkte
Name und Sitz der Kooperation
Ziele: Zweck, Beginn und Dauer der Kooperation
Finanzen: Beiträge, Einlagen und Stammkapital
Organisation: Rechte und Pflichten der Partner, Leistungsumfang der Kooperation, Struktur der Kooperation (Geschäftsführung und Vertretung, Rechnungslegung/Geschäftsjahr, Partizipation, Abstimmungen, Beschlussfähigkeit, Informations- und Kontrollrechte, abwicklungstechnische Durchführung)
Ergebnisse: Gewinn- und Verlustbeteiligung, Verwertung von Schutzrechten
Vertrauensregelung: Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung, Vertragsstrafen
Auflösung: Auschluss oder Ausscheiden eines Gesellschafters, Abfindung
Konflikte: Schiedsgericht als verbindliche Instanz
Geschäftsplan: mittelfristige Planung der Kooperation für die nächsten drei Jahre




