Aktuell - Sonderthema 3/2003
Überdurchschnittlich ist gerade gut genug
So sorgen Bestellungskriterien für Qualität
Wer Verantwortung trägt, sollte ihr gewachsen sein. Welche Anforderungen an die Qualität der Arbeit öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gestellt werden, schreibt die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Region Stuttgart fest.

Nur für die Sachgebiete, in denen die Handwerkskammer Region Stuttgart einen entsprechenden Bedarf feststellt, können entsprechend qualifizierte Handwerker ihre öffentliche Bestellung beantragen. Ob sich der Bewerber eignet, entscheidet der Vorstand der Handwerkskammer anhand von sieben Kriterien.
Die Kammer prüft, ob der Bewerber
- in die Handwerksrolle eingetragen ist
- zwischen 30 und 65 Jahren alt ist (vollendetes Lebensjahr)
- die persönliche Eignung besitzt
- überdurchschnittliche Fachkenntnisse sowie die praktische Erfahrung und Fähigkeit nachweist, Gutachten zu erstatten
- über eine Ausstattung verfügt, die ihm eine Sachverständigentätigkeit erlaubt
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
- gewährleisten kann, Gutachten unabhängig und unparteilich zu erstellen
Durch diese anspruchsvolle Prüfung stellt die Handwerkskammer sicher, dass nur geeignete Bewerber öffentlich als Sachverständige bestellt und vereidigt werden. Die Abteilung Recht der Handwerkskammer wacht zusätzlich darüber, ob der Sachverständige seinen Pflichten im Sinne seiner Bestellung nachkommt. Verletzt der oder die Sachverständige diese Pflichten, kann die Bestellung auch wieder entzogen werden.
Besondere Sachkunde, Vertrauenswürdigkeit, Unparteilichkeit, Schweigepflicht und die Pflicht zur Gutachtenerstattung zeichnen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus. Durch den Rundstempel und ihren Sachverständigenausweis können sie sich als solche legitimieren.




