Aktuell - Sonderthema 3/2003
Mit Joachim Förster im Gespräch
Gefragter Spurensucher
Bestellungsvoraussetzungen, Qualifikation, Bestellungsgebiet - man kann über Sachverständige viel lesen. Wie die Praxis aussieht, fragt man sie am besten selbst. Zum Beispiel Joachim Förster, der als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auf dem Gebiet der Gas- und Wasserinstallation arbeitet.

Ich interessiere mich technisch sehr für mein Gebiet und arbeite in der Meisterprüfungskommission im Bereich der Handwerkskammer Region Stuttgart mit. Es fällt mir leicht, eine Arbeit nach ihrer Qualität zu beurteilen. Deswegen habe ich mich als Sachverständiger beworben - und bin es seit 1986.
Welche Dinge sind bei Ihrer Sachverständigentätigkeit wichtig?Immer korrekt bleiben und das Feld nicht verlassen. Ich muss mich ständig bewegen und viel lesen - beispielsweise neue DIN-Vorschriften. Und vor Gericht: Nerven behalten, souverän bleiben und sich nicht beleidigt fühlen. Ich muss allerdings sagen, dass mir meine Tätigkeit als Bundesvorsitzender der Akademie des Handwerks in dieser Hinsicht sehr viel gegeben hat. Nach der Gründung einer bundesweiten Vereinigung der Akademie des Handwerks war ich etwa 14 Jahre lang deren Bundesvorsitzender. Da lernt man rhetorische Dinge und ein sicheres Auftreten.
Von wem werden Sie beauftragt?Etwa 60 Prozent meiner Aufträge sind Privatgutachten, die übrigen 40 Prozent sind Gerichtsgutachten.
Wenn Sie ein Gutachten für das Gericht erstellen, wie sieht das aus?Ich bekomme den Beweisbeschluss und die Gerichtsakten vom Gericht zugeschickt. Ich sehe anhand der Dokumente den gesamten Verfahrensverlauf - auch Schriftwechsel und Dokumente aus früheren Instanzen. So kann ich mir über den Fall ein genaues Bild machen. Wenn ich nicht befangen bin und den Auftrag übernehmen kann, sage ich zu. Dann mache ich einen Vor-Ort-Termin und schreibe danach das Gutachten.
Gab es schon Fälle, in denen Sie befangen waren?Ja - drei oder vier Mal.
Was ist bei Gerichtsgutachten wichtig?Ich argumentiere - wie bei Privatgutachten übrigens auch - fachlich absolut korrekt, aber verständlich für die Nicht-Fachleute. Wenn ich Sachverhalte begründe, ziehe ich die entsprechende DIN-Vorschrift heran. Nichts darf pauschal behauptet werden - ich muss genau prüfen, welche DIN-Norm im konkreten Fall zutrifft. Und damit sie verstanden wird, kommentiere ich jede Vorschrift, auf die ich mich berufe. Ich darf nur auf die Frage des Beweisbeschlusses antworten. Will ich die Fragestellung präzisieren, vereinbare ich das mit dem Richter schriftlich. Auch wenn ich einen Mitarbeiter hinzuziehen will, muss das vom Richter vorher genehmigt werden.
Erkundigen Sie sich nach dem Ausgang eines Verfahrens?Nein, das habe ich noch nie getan.
Warum nicht?Ich weiß ja, wie der Fall liegt. Ich weiß auch nicht, ob meine Kollegen das tun. Es muss in einem Verfahren nicht immer zu einem Urteil kommen.
Wie oft kam es Ihrer Erfahrung nach zu einem Vergleich?Sehr häufig. Da kommt uns zugute, dass wir alle Akten, die mit dem Fall zu tun haben, in unserem Archiv ablegen. Übrigens erhält die Kammer in den ersten zwei Jahren eine Kopie des Gutachtens. Wenn Klagen kommen, wird das in der Kammer registriert. Übersichtlichkeit und Klarheit sind wichtig - ich kann alles zurückverfolgen. Auch wenn es ein Urteil gibt - es ist nicht zu Ende, wenn das Gutachten gemacht ist.
Tatsächlich?Ja. Auch bei Prozessen, die für mich längst abgeschlossen sind. Dann kann es passieren, dass ein neuer Richter kommt und das Verfahren wieder neu aufgerollt wird. So etwas habe ich gerade.
Welche Leistungen darf ihr Auftraggeber von Ihnen erwarten? Wo endet Ihre Zuständigkeit?Ein fachlich sauber durchgeführtes Gutachten - Aussagen über Erfolgswahrscheinlichkeiten obliegen dem Anwalt.




