Aktuell - Sondethema 3/2003
Die Helfer des Richters
Prof. Dr. Hermann Förschler über Sachverständigengutachten vor Gericht
Prof. Dr. Hermann Förschler amtierte lange Jahre als Vorsitzender Richter am Stuttgarter Oberlandesgericht. Seinen großen Wissensschatz gibt der Honorarprofessor heute an die Hohenheimer Studenten weiter - und jetzt auch an Sie.

Expertenwissen bringt Licht ins Dunkel
In den Gerichten nimmt der Einsatz von Sachverständigen ständig zu. Dass Gerichtsverfahren immer mehr von der Fachkenntnis Sachverständiger abhängt, weiß Prof. Dr. Hermann Förschler aus eigenem Erleben. 37 Jahre lang war er Richter, zum Schluss am Stuttgarter Oberlandesgericht. Jetzt befindet sich der Richter a. D. im aktiven Ruhestand. Als Rechtsexperte für ein Multimedia-Projekt in Stuttgart-Weilimdorf und als Honorarprofessor für Bürgerliches Recht an der Universität Hohenheim lässt sich Prof. Dr. Hermann Förschler keine Zeit für Langeweile.
"In einem gerichtlichen Verfahren muss das Gericht zwei Dinge lösen", erklärt Förschler, "bei entgegengesetzten Behauptungen der Parteien muss es die Tatsachen ermitteln - das ist die erste Aufgabe. Die zweite ist die der Rechtsanwendung."
Dass die Aufgabe des Gerichts, Tatsachen richtig zu ermitteln, immer schwieriger wird, verwundert nicht. "Unsere Welt wird immer komplizierter, die Ansprüche steigen", erklärt Prof. Dr. Hermann Förschler, "und bei der Herstellung von Produkten und bei der Durchführung von Leistungen steigt das Risiko von Fehlern und Funktionsstörungen." Gerade weil die zu ermittelnden Sachverhalte zunehmend komplizierter werden, zieht das Gericht Sachverständige immer häufiger zur Ermittlung des Sachverhalts heran. Deren Bedeutung, durch ihre Gutachten die Urteilsfindung zu unterstützen, hat damit gewaltig zugenommen. Das bekräftigt auch Prof. Dr. Förschler: "Die für den Laien nicht mehr durchschaubare Verfeinerung der Vorgänge und Sachverhalte bringt verstärkt die Gefahr des Missverstehens mit sich."
Sachverständige als "Helfer des Richters"
Die Rolle des Sachverständigen im Prozess ist die des Richtergehilfen: "Der Sachverständige soll als Helfer des Richters dessen Allgemeinwissen und Lebenserfahrung auf seinem besonderen Teilgebiet ergänzen und unterstützen." Das Gericht entscheidet, welche Beweise im Verfahren zugelassen werden und welche Bedeutung ihnen zukommt. Dieses Recht bezeichnen Juristen auch als "freie Beweiswürdigung". Ob und wie Sachverständige zur Erklärung des Sachverhaltes herangezogen werden und welche Bedeutung Zeugenaussagen haben, entscheidet der Richter. "Der Richter ist nicht an Formalien gebunden", verdeutlicht Förschler, "er ist der absolute Chef darüber, was er glauben will." In die Praxis übersetzt heißt das: ein Gutachten ist nicht per se ein aussagekräftiges Beweismittel; die Erfolgsaussichten hängen vom jeweiligen Fall ab.
Goldene Regeln für den Gerichtssaal
Sie müssen nicht nur über eine besondere Sachkenntnis verfügen - öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen auch zuverlässig und integer sein. Für Gerichtsgutachten hat Prof. Dr. Hermann Förschler folgende Richtlinien formuliert:
- Zügige Bearbeitung des Gutachtenauftrages
- Eindeutige Antworten auf die gestellten Fragen
- Laienverständliche Ausführungen
- Kooperation mit dem Gericht
- Korrektes und unbefangenes Verhalten
- Angemessene Abrechnung




