Aktuell - Sonderthema 3/2003
Was kostet ein Gutachten?
Kostenbestandteile eines Sachverständigen-Honorars
Wer ein Privatgutachten in Auftrag geben will, wird sich die Frage nach den Kosten eines Sachverständigen sicherlich stellen. Feste Richtgrößen gibt es jedoch nicht.

Abgesehen von Gerichtsgutachten sind die Honorare Sachverständiger nicht in einer Gebührenordnung festgehalten. Wer ein Gutachten in Auftrag geben will, kann sich vorher vom Sachverständigen ein Angebot einholen. Die Honorare Sachverständiger setzen sich aus dem Stundensatz, den Anfahrtskosten, sowie Materialaufwand und Mehrwertsteuer zusammen. Der Stundensatz variiert allerdings je nach Sachgebiet, dem Schwierigkeitsgrad des Falles und dessen besonderen Umständen. Wenn der Sachverständige nähere Informationen zum Auftrag erhalten hat, kann er einen Kostenvoranschlag kalkulieren.
Im Privatgutachtenvertrag wird grundsätzlich ein Teil der Vergütung als Vorauszahlung vereinbart. Erst nach entsprechendem Zahlungseingang beginnt der Sachverständige mit seiner Arbeit.
Anders sieht es bei Gerichtsgutachten aus. Hier richtet sich die Höhe seiner Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG). Die Sachverständigen-Kosten gehören dann zu den Prozesskosten, für die die unterlegene Partei - je nach Prozessausgang - ganz oder anteilig aufkommt.




