Handwerkskammer Region Stuttgart

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Aktuell - Sonderthema 5/2001

So machen Sie Nägel mit Köpfen

Von der Anmeldung zur Zulassung

Genug gute Gründe für eine Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks gelesen? Überzeugt? Dann dürfen jetzt die ersten Schritte folgen. Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann sich gleich jetzt bewerben. Alles Wichtige steht hier.

Symbolbild: Anmeldung

Zulassungsvoraussetzungen

Mindestens eine der folgenden beiden Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen:

  • Erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerksberuf - Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann in Ausnahmefällen trotzdem zugelassen werden. Dann muss er aber in einem Handwerksbetrieb beschäftigt sein und über Kenntnisse verfügen, die in diesem Bereich mit denen eines Handwerksmeisters vergleichbar sind.
  • Bestandene Fortbildungsprüfung zum/zur Betriebsassistent/-in (HwK)

Ganz ausführlich steht alles Wesentliche zur Zulassung und zum Studiengang in unserem Faltblatt zum staatlich anerkannten Betriebswirt des Handwerks:


Faltblatt "Betriebswirt/-in des Handwerks" (pdf-Datei, 93 KB)


Anmeldung

Wenn formell alles stimmt, steht einer Anmeldung nichts mehr im Wege. Wer es jetzt schafft, seinen Personalbogen so auszufüllen, dass andere Leute ihn lesen können, braucht ihm nur noch Kopien seiner Zeugnisse, ein aktuelles Foto und einen Lebenslauf beizufügen. Alles zusammen geht dann per Post an diese Adresse:

Bildungs- und Technologiezentrum
Holderäckerstraße 37
70499 Stuttgart

Den Personalbogen gibt es zum Herunterladen gleich hier:


Personalbogen zur Anmeldung (pdf-Datei, 15 KB)


Studiengebühren

Stimmt leider: Es kostet was:

  • Einschreibegebühr: 150,- DM
  • Semestergebühr: 1050,- DM pro Semester
  • Prüfungsgebühren: 700,- DM
  • Für Lehrbücher und Gesetzestexte fallen insgesamt etwa 350,- DM an.

Diese Preisangaben sind nicht verbindlich.

Fördermaßnahmen

Viele Möglichkeiten bieten sich da leider nicht. Im Prinzip - aber eben nur im Prinzip - stehen drei Wege offen:

  • In besonderen Einzelfällen kommt eine Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) in Frage. Informationen dazu erteilt das jeweils zuständige Arbeitsamt.
  • Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG): Seit Januar 1996 gibt es das als "Meister-BAföG" bekannte AFBG, das Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von Fortbiludngsmaßnahmen in Form zinsfreier oder zinsbegünstigter Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank gewährt. Worauf Sie im Einzelfall achten müssen und ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen, erfahren Sie beim für Sie zuständigen Landratsamt; Bewerber aus der Landeshauptstadt wenden sich an die Stadt Stuttgart.
  • Wer Glück und einen verständnisvollen Arbeitgeber hat, kann sich unter Umständen vom eigenen Chef fördern lassen. Das klappt natürlich nur, wenn Sie nicht Ihr eigener Chef sind.

Teilnahmebedingungen

Welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit aus Bewerbern für die Akademie Studierende der Akademie werden, steht ausführlich in unserem Faltblatt, das Sie sich weiter oben von dieser Seiten laden konnten. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, werden Sie rechtzeitig einen Zulassungsbescheid erhalten.


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Service-Telefon: 0711 1657-0
 

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