Aktuell - Sonderthema 12/2000
Wenn die Abschiebung droht
Der Verlust ausländischer Arbeitnehmer stellt Handwerksbetriebe vor Schwierigkeiten
Die Handwerkskammer Region Stuttgart unterstützt ihre Betriebe bei drohender Abschiebung von qualifizierten ausländischen Arbeitskräften, sofern diese im Betrieb eine besondere Schlüsselstellung einnehmen.

Viele Handwerksbetriebe der Region Stuttgart beschäftigen ausländische Mitarbeiter, die als Arbeitskräfte für die Firmen unverzichtbar geworden sind. In den zunehmend spezialisierten Arbeitsbereichen des Handwerks sind die Arbeitgeber im Ballungsraum Stuttgart glücklich, wenn sie fachlich versierte, einsatzfreudige und zuverlässige Arbeitnehmer unter Vertrag haben - zumal sie deren Qualifikationen oft selbst initiiert oder gefördert haben. Das gilt insbesondere in Arbeitsbereichen, in denen es gar nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich ist, qualifizierte Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Trotz immer noch hoher Arbeitslosenzahlen fehlen hier in einigen Gewerken fachlich vielseitig einsetzbare oder spezialisierte, selbstständig agierende Arbeitskräfte.
Umso härter trifft es die Handwerksbetriebe der Region, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer, der sich im Betrieb bewährt hat und daher unersetzbar ist, abgeschoben werden soll.
Insbesondere bei Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien ist das immer wieder der Fall. Gerade diese Mitarbeiter sind oft bereits seit Jahren in Deutschland und haben sich hier auf dem Arbeitsmarkt und in den Betrieben etabliert.
Droht diesen Beschäftigten dann die Abschiebung, werden die Handwerksbetriebe vor kaum zu bewältigende Schwierigkeiten gestellt, die nicht nur den reibungslosen Betrieb, sondern zum Teil auch die Existenz der Unternehmen bedrohen können. Das ist beispielsweise dann ganz schnell der Fall, wenn bei guter Auftragslage plötzlich keine ausreichend qualifizierten Arbeitnehmer mehr zur Verfügung stehen und daher Aufträge abgelehnt werden müssen. Langfristig kann sich das auf die Betriebe äußerst negativ auswirken.
Diese Probleme der Betriebe sieht auch die Handwerkskammer Region Stuttgart. Auf politischer Ebene verschaffen sie und die anderen Handwerksorganisationen deshalb immer wieder den Interessen des Handwerks Gehör. So zum Beispiel durch Kontakte zur baden-württembergischen Landesregierung. Beharrlichkeit ist in der Politik kein Fehler. Eine Green-Card-Regelung, wie sie im Bereich der Computerindustrie eingeführt worden ist, zeichnet sich für das Handwerk jedoch trotz zahlreicher Vorstöße nicht ab.
Umso wichtiger ist es für die betroffenen Betriebe, hier selbst aktiv zu werden. In dieser Absicht unterstützt die Handwerkskammer ihre Mitglieder mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln.
Voraussetzung für das Verhindern einer Abschiebung ist zunächst die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten durch den von der Abschiebung bedrohten Arbeitnehmer selbst. Hier kann die Handwerkskammer sich jedoch nicht einschalten; hier muss der betroffene Mitarbeiter zunächst selbst aktiv werden, gegebenenfalls unter Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Solche spezialisierten Rechtsanwälte können die Betriebe über die Rechtsanwaltskammern erfragen.
Unterstützung Schwarz auf Weiß
Die Handwerkskammer wendet sich aber flankierend zu diesem Vorgehen der ausländischen Mitarbeiter durch unterstützende Schreiben an die zuständigen Ausländerbehörden. In diesen Schreiben werden die Belange des Betriebes gegenüber den staatlichen Behörden vorgetragen und dargestellt. Außerdem wird darin abgeklärt, inwieweit hier auch ein öffentliches Interesse daran besteht, die Abschiebung zu verhindern.
Auch wenn die Handwerkskammer hier keine Möglichkeit hat, die Ausländerbehörden zur Abwendung der Abschiebung zu verpflichten, stellt das Unterstützungsschreiben der Kammer doch eine weitere Chance für die Betriebe dar, ihre Sicht der Dinge den Ausländerbehörden nochmals eindringlich darzustellen.
Betriebe, die von dieser Unterstützung Gebrauch machen wollen, sollten bereits im Vorfeld Kontakt mit der Handwerkskammer aufnehmen und den zuständigen Sachbearbeitern die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Überprüfung der Möglichkeiten und gegebenenfalls für das Abfassen eines solchen Schreibens zur Verfügung stellen. Dabei ist es vor allem wichtig, der Kammer mitzuteilen, welche Umstände den ausländischen Arbeitnehmer für den Betrieb unverzichtbar machen. Darüber hinaus sollte der Kammer eine Kopie des letzten Schreibens der zuständigen Ausländerbehörde zugeschickt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind neben dem Namen des ausländischen Arbeitnehmers seine Anschrift, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit unbedingt erforderlich, damit die Handwerkskammer überhaupt mit dem zuständigen Amt Kontakt aufnehmen kann.
Mit weiteren Fragen wenden Sie sich an Irina Sowietzki, Telefon 0711 1657-263 oder an Stefanie Wagner, Telefon 0711 1657-209 von der Rechtsabteilung der Handwerkammer Region Stuttgart.




