Aktuell - Sonderthema 12/2000
Der Sprung über die Alpen
Wie ausländische Unternehmer im Ländle Fuß fassen können
Der Meisterbrief bürgt in Deutschland für die Qualität handwerklicher Leistungen, denn ohne Meister zu sein oder einen Meister zu beschäftigen, kann hier niemand ein Handwerksunternehmen betreiben. Ausnahmen bestätigen die Regel. Zum Beispiel dann, wenn Ausländer in der Bundesrepublik einen Handwerksbetrieb unterhalten möchten.

Luigi Caraballo ist Zimmerer. Seit drei Generationen betreiben die Caraballos ihren Familienbetrieb in Norditalien. Das Unternehmen führt Luigi noch mit seinem Bruder Emilio gemeinsam. Luigi würde aber gerne jenseits der Alpen in Deutschland arbeiten. Diesmal allerdings nicht als Angestellter, wie vor 15 Jahren, als er als Gastarbeiter in Stuttgart beschäftigt war, sondern als selbständiger Unternehmer. Sein damaliger Chef aus Sillenbuch würde ihm jetzt gerne den Betrieb übergeben, denn mit dem einsatzfreudigen Italiener hat er nur gute Erfahrungen gemacht. Karl Wegners eigener Sohn hat Luft- und Raumfahrttechnik studiert und passt gar nicht mehr ins Zimmerer-Handwerk.
Karl Wegner und Luigi Caraballo sind sich einig: Ab April 2001 geht der Betrieb in neue Hände über. Bloß: Luigi hat keinen Meisterbrief. Den gibt es in Italien nämlich nicht. Soll er jetzt eine dreijährige Lehre absolvieren, Geselle werden, die deutsche Meisterprüfung ablegen und in ein paar Jahren nochmals über die ganze Sache nachdenken?
Sonderregelungen für EU-Unternehmer
Es geht auch anders. Wenn ausländische Mitbürger in Deutschland häufiger als nur gelegentlich handwerkliche Leistungen erbringen möchten, müssen sie sich dafür in die Handwerksrolle eintragen lassen. Und zwar in die Rolle derjenigen Handwerkskammer, in deren Bezirk der erste Auftrag abgewickelt werden soll. Das gilt jetzt auch für Luigi Caraballo. Als künftiger Sillenbucher benötigt er einen Eintrag in der Rolle der Handwerkskammer Region Stuttgart. Den Eintrag bekommt natürlich nicht jeder, sondern nur ein Bewerber, der nachweisen kann, dass er über geeignete Voraussetzungen verfügt, um Handwerksleistungen auf einem ausreichend hohen Niveau zu erbringen.
Luigi Caraballo kommen jetzt eine Reihe von Detailregelungen der EWG/EWR-Handwerk-Verordnung zu Gute. Als EU-Unternehmer kann er nämlich eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erhalten. Schließlich kann er ja nachweisen, dass er in Italien mindestens sechs Jahre lang selbständig einen Betrieb geführt hat. Seinem jüngeren Bruder Emilio hätte diese Regelung auch etwas genützt, denn sie lässt auch eine Eintragung von Personen zu, die eine mindestens dreijährige Ausbildung abgeschlossen haben und danach wenigstens drei Jahre lang selbstständig oder als Betriebsleiter tätig waren. Aber Emilio bleibt ja in Italien.
Der schwierigere Fall: Nicht-EU-Bürger
Karl Wegner darf aufatmen. Luigi wird den Laden also schmeißen können. Aus persönlicher Sympathie heraus hatte Meister Wegner noch einen anderen Nachfolgekandidaten im Auge: Istvan Stabo aus Budapest. Ungarn gehört allerdings nicht zur EU. Deshalb hätte Istvan Stabo mit deutlich mehr Aufwand nachweisen müssen, dass er über Kenntnisse und Fähigkeiten im Zimmererhandwerk verfügt. Über Kenntnisse und Fähigkeiten, die denen eines deutschen Meisters entsprechen. Beurteilt hätte das das Regierungspräsidium als übergeordnete Dienststelle der betroffenen Kammer. In diesem Fall also das Regierungspräsidium Stuttgart.
Eine Übergabe an Istvan Stabo hätte damit deutlich mehr Papier aufgewirbelt als die Nachfolge durch Luigi Caraballo. Die Handwerkskammer Region Stuttgart hätte den Antragstellern aber in jedem Fall helfend zur Seite gestanden, damit der Papierkrieg nicht heftiger tobt als unbedingt nötig.
Natürlich gilt das alles nicht nur für Zimmerer, nicht nur für Italiener, Ungarn und mitbetroffene Sillenbucher. Die Handwerkskammer hilft gerne weiter, wenn ausländische Unternehmer in ihrer Region dauerhaft Fuß fassen möchten. Beratende Informationen gibt Jürgen Rüdinger, Telefon 0711 1657-230.




