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Gleichbehandlungsgesetz: Entwurf geht viel zu weit

Kammer findet Unterstützung bei Landesregierung und Bundesrat

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie geht der Handwerkskammer viel zu weit. Inzwischen werden allerdings sowohl in der baden-württembergischen Landesregierung als auch im Bundesrat Gegenstimmen laut.

Symbolbild: Umsetzung EU-Recht in deutsches Recht

In Ausgabe 12/2006 der Deutschen Handwerks Zeitung hatte sich Hauptgeschäftsführer Claus Munkwitz mit einem Kommentar zum Gesetzenwurf der Bundesregierung zu Wort gemeldet (Antidiskriminierungsgesetz - Angela Merkel auf rot-grünem Kurs?): Das Vorhaben der Bundesregierung übertreffe die Forderungen der EU-Richtlinie bei weitem, schrieb Munkwitz. Nur eine Eins-zu-Eins-Umsetzung könne akzeptiert werden.

Wie das Staatsministerium von Ministerpräsident Günther Oettinger jetzt mitteilt, hat sich die baden-württembergische Landesregierung die Proteste der Kammer zu eigen gemacht und im Bundesrat vor der weiteren Entstehung von Bürokratie gewarnt. Mit Erfolg: Auch der Bundesrat hat zu dem Gesetzesentwurf nun sehr kritisch Stellung genommen:

  • Auf zu detaillierte bürokratische Regelungen solle verzichtet werden. Der Bundesrat erwarte, dass EU-Richtlinien grundsätzlich eins zu eins umgesetzt werden.

  • Andernfalls sei der erhebliche Bürokratieaufwand, der auf die private, insbesondere mittelständische, Wirtschaft und auch auf den öffentlichen Bereich zukomme, nicht vertretbar.

  • Insbesondere sei nicht akzeptabel, dass Betriebe dazu verpflichtet werden sollten, sämtliche Entscheidungskriterien für alle Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses darzulegen, um im Streitfalle nachweisen zu können, dass keine "Diskriminierung" stattgefunden habe.

  • Ein zusätzliches Klagerecht des Betriebsrates oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft solle gestrichen werden. Dies gelte erst recht, wenn die Klage gegen den Willen des Betroffenen erhoben werden kann.

Der Rückenwind aus der baden-württembergischen Staatskanzlei und aus dem Bundesrat tut gut: Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag und die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel diese Anregungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreifen.

Notwendig wurde der Gesetzentwurf, weil vier Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Durch sie sollen im Berufsleben Benachteiligungen ausgeschlossen, die auf Vorurteilen gegen Rasse, Herkunft (Ethnie) oder Geschlecht eines Arbeitnehmers gründen. Im Bundestagswahlkampf 2005 hatte die Union nur für eine deckunsgleiche Umsetzung der EU-Vorgaben plädiert, während die SPD darüber hinausgehen wollte. Im Mai 2006 verständigte sich die Berliner Regierungskoalition auf einen Kompromiss, der zusätzlich die Kriterien Alter, Behinderungen und sexuelle Identität einschließt. Gegen die dadurch für Unternehmen entstehenden Belastungen hatte sich die Handwerkskammer Region Stuttgart in der Deutschen Handwerks Zeitung zu Wort gemeldet.

Kommentar von Hauptgeschäftsführer Claus Munkwitz


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