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"Fußball WM 2006" nicht geschützt

Markenschutz der FIFA geht zu weit

Die Sponsoren der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 haben zusammen etwa 750 Millionen Euro für exklusive Werberechte ausgegeben. Um diese Exklusivität zu wahren, hat der Fußball-Weltverband FIFA für sich die Begriffe "Fußball WM 2006" und "WM 2006" unter umfassenden Markenschutz stellen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende April 2006 diesen weitreichenden Markenschutz aufgehoben.

Symbolbild: Fußball-WM 2006

Für über 850 Waren und Dienstleistungen hat die FIFA frühzeitig beim Deutschen Patent- und Markenamt Markenschutz eintragen lassen: Um das größte Fußball-Ereignis des Jahres 2006 wurde fast nichts vergessen, womit sich werben ließ - von Schokolade über Trinkflaschen bis hin zu Socken. Eine Vielzahl von Unternehmen hatte deswegen Klage beim Bundespatentgericht eingereicht. Im Verfahren ging es darum, ob die Marken für den allgemeinen Geschäftsverkehr freigehalten werden müssen und deshalb nicht für den Fußball-Weltverband allein eingetragen werden können.

Im August 2005 hatte das Gericht der FIFA teilweise noch Recht gegeben. Allerdings konnten schon nach dem damaligen Entscheid die Rechte an etwa 340 Waren und Dienstleistungen nicht geltend gemacht werden.

Meistens ungeschützt

In dem Urteil, das der Bundesgerichtshof nun Ende April 2006 beschlossen hat, ging das Gericht viel weiter. Für die meisten Waren und Dienstleistungen darf jetzt mit den zwei Begriffen "Fußball WM 2006" und "WM 2006" geworben werden. Ausgenommen davon ist nur die offizielle Marke "FIFA Fußball WM 2006 TM".

Trotz dieses Urteils steht die FIFA dem so genannten "Ambush Marketing" (Ambush (engl.) bedeutet übersetzt: Hinterhalt) nicht hilflos gegenüber, und kann sich durchaus gegen Unternehmen zur Wehr setzen, die das Sportereignis für ihre Werbung einsetzen wollen, ohne offizieller Sponsor zu sein. Die Option auf zahlreiche Rechtsmittel hat die FIFA noch immer in der Hinterhand. Außerdem hat sie eine lange Markenliste beim europäischen Harmonisierungsamt in Spanien eintragen lassen. So genießen viele Waren und Dienstleistungen auf europäischer Ebene auch dann Markenschutz, wenn dieser national nicht besteht. Für viele Unternehmen dürfte aber die Entscheidung des BGH ohnehin zu spät kommen, da die meisten Marketingaktionen zum Sportereignis längst umgesetzt wurden und die Weltmeisterschaft unmittelbar vor der Tür steht. 

Urteil des Bundesgerichtshofs


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