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Handwerkskammer kritisiert EnEV-Novelle
Neue Energieeinsparverordnung droht Handwerksmeister zu benachteiligen
Am 25. April 2007 beschloss die Bundesregierung, ab Januar 2008 die bestehende Energieeinsparverordnung (EnEV) in drei aufeinanderfolgenden Stufen zu erneuern. Wichtigster Bestandteil dieser Gesetzesnovelle ist die Einführung des Energieausweises. Der Kabinettsentwurf vom April 2007 definiert unter anderem, wer diesen Ausweis ausstellen darf. Die Handwerkskammer Region Stuttgart ist mit der von der Bundesregierung in diesem Punkt angestrebten Regelung nicht einverstanden.

Nötig wurde eine Anpassung der Energieeinsparverordnung durch Vorgaben der Europäischen Union. Eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz forderte schon für Anfang 2006, deutsches an europäisches Recht anzugleichen. Dem Energieausweis kommt innerhalb des Gesamtpakets eine zentrale Rolle zu. Er soll Endverbraucher über die Energieeffizienz von Immobilien informieren. Die Nachfrage nach einzelnen Gebäuden oder Wohnungen könnte dieser schriftlich dokumentierte Nachweis später einmal massiv erhöhen oder behindern. Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung werden aber auch wichtige Weichen für die zukünftige Klimaschutzpolitik in Deutschland gestellt.
Nicht zuletzt wird die Novelle regeln, wer von 2008 an die nach europäischen Vorgaben einzuführenden Energieausweise ausstellen darf und welche Qualifikationen dafür erforderlich sein werden.
Kabinettsentwurf fällt zu eng aus
Der Entwurf der Energieeinsparverordnung sieht eine breite Gruppe von Gebäudeenergieberatern vor. Handwerksmeister aus dem Bauhandwerk und dem Heizungsbau sowie Installateure und Schornsteinfegermeister gehören dazu, soweit sie durch Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des energiesparenden Bauens ihre Qualifikation nachweisen können. Die Handwerksorganisationen haben deshalb seit Jahren Qualifikationskurse zum Energieberater angeboten. Die hohe Qualität dieser Fortbildung ist in den vergangenen Jahren auch von unabhängiger Seite bestätigt worden.
Ulrich Bär, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, ist trotzdem nicht zufrieden: "Aus Sicht des Handwerks hat der vorliegende Kabinettsentwurf zwei gravierende Mängel", fasst er zusammen. "Zum einen ist die Gruppe der Handwerksberufe, die Energieausweise ausstellen darf, zu eng gefasst." Nach Auffassung der Handwerkskammer, führt Bär weiter aus, müssten beispielsweise auch Stuckateure, Maler, Elektrotechniker, Kälteanlagenbauer und Metallbauer in den Kreis derer aufgenommen werden, die Energieausweise ausstellen dürfen. Der Ausschluss dieser Gewerke von der Ausstellungsberechtigung komme einer Diskriminierung gleich. "Schließlich haben sich in der Vergangenheit doch insbesondere Angehörige dieser Bauhandwerke bereits an Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Gebäudeenergieberatung beteiligt", verdeutlicht Ulrich Bär.
Nachdrücklich plädiert die Handwerkskammer aber auch dafür, dass alle qualifizierten Handwerksmeister - ob selbstständig oder angestellt - in den Kreis derer aufgenommen werden, die Energiepässe ausstellen dürfen. Hier nämlich sieht Ulrich Bär "den zweiten Knackpunkt" des jetzigen Kabinettsentwurfs: "Es kann nicht sein, dass dazu nur der Meister und Betriebsinhaber berechtigt ist. In vielen Handwerksbetrieben sind ja angestellte Meister beschäftigt, die sich bereits zum Energieberater fortgebildet haben. Die werden nun ausgeschlossen von ihrer qualifizierten Energieberatungstätigkeit!"
Unzulänglichkeiten müssen geändert werden
Das Handwerk hat bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche Beratungsleistungen für energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden erbracht und umgesetzt. Es trägt damit in erheblichem Maße zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung bei. Die am Bau beteiligten Handwerksmeister, die sich zum Gebäudeenergieberater qualifiziert haben, kennen die typischen Baukonstruktionen, die aktuellen Baustoffe und die umweltschonenden Techniken. Sie sind der erste Ansprechpartner für den Hauseigentümer, wenn es darum geht, wirtschaftlich sinnvolle energetische Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.
Die Handwerkskammer Region Stuttgart hat in Schreiben an Landesumweltministerin Tanja Gönner, Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister und an alle Bundestagsabgeordneten auf die aus ihrer Sicht unzulänglichen Formulierungen im Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung hingewiesen. Alle qualifizierten Handwerksmeister aus allen am Bau beteiligten Handwerken müssten die Möglichkeit haben, als Gebäudeenergieberater tätig zu sein, heißt es darin.
(Stand: 10. April 2007)
Pressemitteilung des Bundeministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Einführung des Energieausweises für Gebäude
Kurzfassung des EnEV-Kabinettsentwurfs der Bundesregierung (pdf-Dokument, 151 KB) - zusammengefasst von der Deutschen Energie-Agentur (dena)
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis - beantwortet von der Deutschen Energie-Agentur (dena)



