Aktuell
Aufpassen bei Tankrechnungen!
Kleinbeträge dürfen 100 Euro nicht überschreiten
Die Kosten für Benzin und Diesel waren noch nie so hoch. Mit der Mehrwertsteuererhöhung zum Januar 2007 werden die Preise weiter steigen. So kann eine Tankfüllung leicht mal die Grenze von 100 Euro übersteigen. Wer diese Rechnungen steuerlich absetzen möchte, muss bei diesen Beträgen ab 100 Euro einschließlich Umsatzsteuer aufpassen: Die Höchstwerte für die so genannten Kleinbeträge sind dann nämlich überschritten.

Tankrechnungen, die einen Gesamtbetrag von 100 Euro nicht übersteigen, können von Unternehmen ohne detaillierte Angaben beim Finanzamt eingereicht werden. Es genügen reduzierte Pflichtangaben (§ 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV):
- Name und Unterschrift des Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Art und Umfang der Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag
- Steuersatz oder Hinweis, dass eine Steuerbefreiung gilt
Rechnungen über 100 Euro einschließlich Umsatzsteuer werden nach § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) behandelt. Dieser Paragraph erlaubt einen möglichen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Aber um den Vorsteuerabzug geltend zu machen, müssen folgende zusätzliche Angaben auf der Rechnung vermerkt sein:
- Name und Adresse
- eine (fortlaufende) Rechnungsnummer
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Leistung
- der Zeitpunkt der Leistung
- eventuell im Voraus vereinbarte Skonti
All diese Angaben sind auf Rechnungen, die Tankstellen normalerweise ausstellen, nicht vorhanden. Denn für Tankstellenbetreiber gestaltet sich in der Praxis das Ausstellen der Rechnungen in dieser ausführlichen Form als schwierig. Eine einfache Alternative umgeht die komplizierte vorgeschriebene Rechnung: Tanken Sie lieber öfters - aber für weniger als 100 Euro!
Die detaillierten Regelungen zu Kleinbetragsrechnungen finden Sie in § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Oder Sie fragen im Zweifelsfall Ihren Steuerberater oder den Wirtschaftsprüfer.



