Symbolbild: Energieausweis
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Der Energieausweis ist für alle neu gebauten Häuser Pflicht und unmittelbar nach deren Fertigstellung vorzulegen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Energieausweis.Alles Wichtige zum Energieausweis

Pflicht für alle Haus- und Wohnungseigentümer

Der Energieausweis zeigt die energetische Qualität eines Gebäudes an. Auch Eigentümer, die ihr Gebäude oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, müssen ihn dem Käufer oder dem Mieter aushändigen. Aber wer muss ab wann einen Energieausweis vorlegen? Wann muss es ein Bedarfsausweis und wann darf es ein Verbrauchsausweis sein?

Komplizierte Fragen, wie sie Haus- oder Wohnungseigentümer immer häufiger an Handwerker der Bau- und Ausbaugewerke richten. Diese sind deshalb zunehmend mit den energetischen Pflichten bei Neubau und Sanierung von Gebäuden befasst.

Symbolbild: Energieausweis
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 Energetischer Zustand von Gebäuden und Modernisierungsempfehlungen auf einen Blick

Auf Bundes- und auf Landesebene unterhält das Handwerk im Internet eine Reihe von Angeboten, die Antworten auf wichtige Fragen zum Energieausweis geben.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist Partner des Internetportals "co2online", das einfach und verständlich allgemeine Informationen zum Energieausweis gibt. Außerdem geht es auf die beiden Energieausweisklassen ein und gibt praktische Tipps zur Nutzung und Beantragung:

 c02online: Der Energieausweis

Ein weiterer Service des Portals sind interaktive Werkzeuge rund um die Themenbereiche Heizen, Strom, Modernisieren & Bauen und Förderung:

 c02online: EnergiesparChecks

Das Angebot ist Teil der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Kampagne "Klima sucht Schutz".



Wofür benötigt man einen Energieausweis?

Der Gesetzgeber hat den Energieausweis eingeführt, um mehr Transparenz in den Immobilienmarkt zu bringen und somit Impulse im Markt zu setzen. Käufer oder Mieter einer Immobilie können sich mit Hilfe des Energieausweises über den Energieverbrauch von den jeweiligen Gebäuden informieren.

Ähnlich wie bei Elektrogeräten wird die energetische Qualität in Form einer farbigen Skala an Energieeffizienzklassen von A+ (sehr gut) bis H (schlecht) dargestellt. Fester Bestandteil des Ausweises sind auch Informationen über mögliche energiesparende Maßnahmen.

Diese finden sich in einem Formblatt mit Modernisierungsempfehlungen. Darin werden Schwachstellen und Potenziale des Gebäudes hinsichtlich seiner energetischen Qualität aufgeführt.



Welchen Ausweis braucht mein Haus?

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, und das bereitet vielen Verbrauchern Kopfzerbrechen: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

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  •  Der Verbrauchsausweis protokolliert lediglich den Verbrauch der vergangenen Jahre. Der Bedarfsausweis ist ein umfassenderes Dokument, das auf der energetischen Qualität eines Gebäudes basiert. Es berücksichtigt auch entscheidende Einflussgrößen, wie etwa die Dämmung oder die Heizungsanlage eines Gebäudes. Zwischen den beiden Varianten besteht somit ein qualitativer Unterschied. Der Bedarfsausweis ist höherwertiger - und teurer. Der Mehraufwand für die aufwändige Datenerhebung schlägt sich auch im Preis nieder.

  •  Für Neubauten ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis auszustellen, ebenso bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die weniger als fünf Wohnungen haben und vor November 1977 errichtet worden sind. Nur bei den restlichen Gebäudetypen besteht freie Wahl zwischen den zwei Varianten.

Egal ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Energieausweise besitzen eine Gültigkeit von zehn Jahren, danach ist ein neuer Ausweis fällig.



Wann ist der Energieausweis vorzulegen?

  • Neubauten: Ausstellung und Übergabe müssen unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen.
  • Verkauf oder Vermietung: Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wenn keine Besichtigung stattfindet, muss der Verkäufer oder Vermieter den Ausweis spätestens dann vorweisen, wenn der potenzielle Käufer oder Mieter ihn hierzu auffordert. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages ist der Energieausweis oder eine Kopie dem Käufer oder Mieter zu übergeben.
  • Immobilienanzeigen: Hier sind die wichtigsten energetischen Kennwerte des Gebäudes mit anzugeben.


Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Neben einer Berufsausbildung im Bau-/Ausbaubereich oder einer akademischen Ausbildung müssen alle Aussteller von Energieausweisen zusätzlich auch über Schwerpunktkenntnisse oder eine fundierte Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens verfügen. Die Aussteller aus dem Handwerk haben im Regelfall die Weiterbildung zum "Gebäudeenergieberater (HWK)" absolviert.

Finden lassen sich baden-württembergische Gebäudeenergieberater über die Seite ihres Landesverbandes GIH Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.V. Baden-Württemberg:

 Interessenvertretung für Energieberater in Baden-Württemberg



Welche Fördermittel gibt es?

Neue Fenster, einer verbesserte Dämmung, effizientere Heizung? Die Kosten für Maßnahmen, die die Energiebilanz eines Gebäudes verbessern, können ins Geld gehen. Zum Glück unterstützen Bund, Land und Kommunen Energiesparer.

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HWK

Das Umweltministerium Baden-Württemberg informiert auf seiner Website über Förderprogramme im Energiebereich für Wohngebäude in Baden-Württemberg:

 Förderprogramme im Energiebereich für Wohngebäude



Was ist in Sachen Altbaumodernisierung zu beachten?

Das Umweltministerium betreibt unter dem Titel "Zukunft Altbau" eine unabhängige und neutrale Marketing- und Informationskampagne. Sie gibt Antworten auf unterschiedlichste Fragen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

 Erste Anlaufstellen für Hausbesitzer und Mieter

Für eine unverbindliche Erstberatung wenden sich Hausbesitzer und Mieter am besten an die regionale Energieagentur ihres Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt. Diese besitzen neben Fachwissen auch Kenntnisse der spezifischen örtlichen Gegebenheiten. Ihre Träger sind meist die Kreis- bzw. Stadtverwaltung, das örtliche Handwerk und die örtlichen Energieversorger sowie Banken bzw. Bausparkassen.

Dr. Manfred-Kleinbielen

Dr. Manfred Kleinbielen

Umweltberater

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70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-255

Mobil 0162 4208104

Fax 0711 1657-864

manfred.kleinbielen--at--hwk-stuttgart.de