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RechtsgrundlagenDie Handwerksordnung auf einen Blick

Die Handwerksordnung (HwO) ist das Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie trat erstmals 1953 in Kraft.



 Was regelt die Handwerksordnung?

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) regelt:

  • den Zugang zur Ausübung eines Handwerks
  • die handwerkliche Berufsausbildung und -fortbildung
  • die Organisation des Handwerks

Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern wird in der Handwerksordnung der Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts zugesprochen. Innungen sind die fachlichen Zusammenschlüsse der Handwerker und Kammern agieren fachübergreifend. Die Mitgliedschaft in den Kammern ist gesetzlich geregelt (mehr zu den Handwerksorganisationen).

Das „Parlament der Handwerksbetriebe“ in einem Kammerbezirk ist dieVollversammlung. Die Mitglieder werden gewählt und setzen sich zu zwei Dritteln aus kammerzugehörigen Betrieben und zu einem Drittel aus Handwerksgesellen und anderen Arbeitnehmern mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung der Betriebe zusammen. Damit wurde die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der handwerklichen Organisation schon früh verwirklicht.

Die aktuelle HwO finden Sie beimBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.



Handswerksordnung-HwO
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Manuel Beitlich

Fachexperte Recht und Handwerksorganisationen

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