Foerderung-E-Mobilitaet-Titel
HWK / Beate-Astrid Hentschke

Umwelt & EnergieElektromobilität: Aktuelle Fördermöglichkeiten im Überblick

Wenn Sie Ihren Teil zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Region Stuttgart beitragen und Fördergelder für Elektromobilität beantragen möchten, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Hier finden Sie alle im Überblick.



 Finanzspritzen von Bund und Land

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und alle Voraussetzungen für den Antrag erhalten Sie beim jeweiligen Fördergeber, bei Ihrer Hausbank oder bei unserem Umweltberater. Seine Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.

Förderprogramm „BW-e-Solar-Gutschein“

Für die Unterhalts- und Betriebskosten von neu angeschafften Elektrofahrzeugen (Erstzulassung, vollelektrisch oder Brennstoffzelle) der EG-Klassen L6e und L7e (E-Leichtfahrzeuge), M1 (E-PKW) und N1 (E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) kann der sogenannte „BW-e-Solar-Gutschein“ beantragt werden. Die Fahrzeuge müssen überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden, gleichzeitig muss eine Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation) mit einer Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug betrieben werden. Es stehen pauschal 1.000 € pro Fahrzeug (Leasing: 333,33 € pro Jahr für max. 3 Jahre) als Fördersumme bereit:

 Förderprogramm „BW-e-Solar-Gutschein“

Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“

Das baden-württembergische Verkehrsministerium fördert die Unterhaltungs- und Betriebskosten von neuen gekauften, geleasten oder gemieteten batterieelektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) mit höchstens 3 Sitzplätzen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Die Fördersumme ist gestaffelt nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob zusätzlich eine Bundesförderung für die Anschaffung in Anspruch genommen wird. Die Antragstellung muss vor Bestellung der Fahrzeuge, also vor Vertragsschluss über das E-Nutzfahrzeug, erfolgen.

 Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“



Förderprogramm „Umweltbonus“

Mit Hilfe desUmweltbonus (Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen) fördert auch die Bundesregierung die Anschaffung eines neuen Elektrofahrzeugs des Typs Batterieelektrofahrzeug, Plug-In-Hybrid oder Brennstoffzellenfahrzeug. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort ist auch eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge verfügbar:

 Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge

Förderrichtlinie „Elektromobilität“

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit einem Investitionszuschuss die Umstellung auf batterie-elektrische Fahrzeugflotten. Die Fahrzeuge müssen weitestgehend mit erneuerbarer Energie geladen werden. Der Zuschuss berechnet sich anhand der Investitionsmehrausgaben des Elektrofahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionellen Benzin- bzw. Dieselfahrzeug. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von zeitlich begrenzten Aufrufen möglich; darin werden nähere Konditionen festgelegt (unter anderem zur Art der geförderten Fahrzeuge und Höhe des Förder-Mindestbetrags).

 Förderprogramm "Elektromobilität"

Förderkonzept „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“

Das Bundesverkehrsministerium hat zur Erreichung der Klimaschutzziele im Straßengüterverkehr ein Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben aufgelegt. Gefördert wird die Anschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Elektroantrieb (rein batterieelektrisch oder Brennstoffzelle). Der Zuschuss beträgt maximal 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Nutzfahrzeug mit konventionellem Antrieb der Schadstoffklasse Euro 6/Euro VI. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen zeitlich begrenzter Förderaufrufe.

 Förderprogramm „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ 
 Bundesamt für Güterverkehr

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Die KfW bietet zur Investition in Elektrofahrzeuge einen zinsgünstigen Förderkredit an, der zusätzlich zumUmweltbonus genutzt werden kann. Im Programm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ kann ein Darlehen mit drei Laufzeitvarianten (bis zu 5/10/20 Jahre) für eine Finanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten beantragt werden. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt.

Förderprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“

Förderungen für E-Lastenräder

Die Fördermöglichkeiten beschränken sich aber nicht nur auf E-Autos - auch andere Fahrzeugarten werden berücksichtigt. So können sich Handwerksbetriebe die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads fördern lassen, mit dem Sie schwere oder unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich transportieren können. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei mit bis zu 2.500 € je E-Lastenrad.

 Landesförderprogramm für E-Lastenräder

Eine Kumulierung mit dem Förderprogramm des Bundes ist nicht möglich.

E-Lastenräder für den Lastenverkehr in Gewerbe, Handel und Dienstleistungen werden auch vomBundesumweltministerium gefördert. Für die Anschaffung von serienmäßigen, fabrikneuen E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern mit einer Nutzlast von mindestens 120 kg und unlösbar mit dem Fahrrad verbundenen Transportmöglichkeiten gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Das E-Lastenrad darf erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids erworben werden.

 Bundesförderprogramm für E-Lastenräder 

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Die KfW fördert für grüne Verkehrsprojekte in Unternehmen und bei Einzelunternehmern der gewerblichen Wirtschaft die Investition in batterieelektrische PKW, Plug-In-Hybride, Elektro-Motorroller, Lastenfahrräder sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Finanziert werden die Investitionskosten mit einem Darlehen; der Zinssatz wird individuell ermittelt. Mit dem Kredit lassen sich beispielsweise die Restkosten nach Inanspruchnahme eines Zuschusses finanzieren. 

Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt.

 Investitionskredit Nach­haltige Mobilität

Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“

Das baden-württembergische Verkehrsministerium fördert die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Bezuschusst werden Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens 3 Sitzplätzen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der EG-Fahrzeugklasse und richtet sich danach, ob bereits eine Bundesförderung in Anspruch genommen wurde. Die Antragsstellung muss vor Vorhabensbeginn erfolgen.

 Förderprogramm „BW-e-Nutzfahrzeuge“



Förderkonzept „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“

Das Bundesverkehrsministerium fördert im Rahmen seines Gesamtkonzepts „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ auch die Umrüstung von bestehenden Diesel-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 auf einen Elektroantrieb. Der Zuschuss beträgt maximal 80% der Ausgaben für die Umrüstung eines Nutzfahrzeugs mit konventionellem Antrieb der Schadstoffklasse Euro 6/Euro VI.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen zeitlich begrenzter Förderaufrufe.

 Förderkonzept „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“

Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom November 2016 ist die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen E-Fahrzeugen ausgeweitet worden.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie hier:

 Bundesfinanzministerium: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr

 Bundesfinanzministerium: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Förderrichtlinie „Elektromobilität“

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit einem Investitionszuschuss die Beschaffung von Ladeinfrastruktur. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von zeitlich begrenzten Aufrufen, teilweise im Zusammenhang mit einer im gleichen Aufruf beantragten Fahrzeugförderung, möglich:

 Förderprogramm: „Elektromobilität“

Förderkonzept „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“

Das Bundesverkehrsministerium fördert im Rahmen seines Gesamtkonzepts zu klimafreundlichen Nutzfahrzeugen auch die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Bezuschusst wird die Anschaffung von stationären und mobilen Normal- und Schnellladeeinrichtungen auf privaten Standorten, insbesondere auf Betriebshöfen mit 80% der Gesamtausgaben. Die Antragstellung ist nur im Rahmen von zeitlich begrenzten Aufrufen und nur im Zusammenhang mit einer im gleichen Programm beantragten Fahrzeugförderung (mindestens ein Nutzfahrzeug) möglich.

 Förderprogramm „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“

Förderprogramm „Charge@BW“

Die Installation neuer, öffentlich zugänglicher Ladesäulen inkl. Netzanschluss wird vom Land Baden-Württemberg mittels eines Zuschusses in Höhe von 40% der Ausgaben (max. 2.500 € je Ladepunkt, Mindestfördersumme: 5.500 €) gefördert. Darunter fallen Ladestationen des Einzelhandels sowie an öffentlichen Parkplätzen, die mindestens werktags für 12 Stunden zugänglich sind. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen, außerdem werden bestimmte technische Voraussetzungen an die vorzuhaltenden Steckertypen und die Abrechnung gestellt. Der Maßnahmenbeginn ist nach Antragstellung an die L-Bank möglich, eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht zulässig.

 Förderprogramm „Charge@BW“

Förderprogramm „BW-e-Solar-Gutschein“

Neben der Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen fördert der „BW-e-Solar-Gutschein“ zusätzlich die Installation einer Wallbox (nicht einzeln, nur in Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges). Die Versorgung der Wallbox muss dabei durch Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage erfolgen; falls dieser hierfür nicht ausreicht, ist der zusätzlich benötigte Strom aus erneuerbaren Energien einzukaufen. Pro Wallbox/Fahrzeug gibt es einen Zuschuss von 500 €, sofern die Beschaffungskosten für die Wallbox mindestens so hoch sind. Eine Kombination mit weiteren Ladeinfrastrukturförderprogrammen ist nicht möglich.

 Förderprogramm „BW-e-Solar-Gutschein“

Verbundprojekt „LINOx BW“

Im Rahmen des Verbundprojekts „Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Reduktion der NOx-Belastungen in Baden-Württemberg (LINOx BW)“ können Unternehmen aus Kommunen mit hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg (hier finden Sie die entsprechendeListe) eine Förderung für den kurzfristigen Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) im halb-öffentlichen, öffentlich nicht zugänglichen und privaten Raum beantragen:

 Förderprogramm „LINOx BW“

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Neben Elektrofahrzeugen fördert die KfW in ihrem Programm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ auch die dafür notwendige Infrastruktur in Form von elektrischen Ladestationen mittels eines zinsgünstigen Förderkredits. Für das Darlehen werden drei Laufzeitvarianten angeboten. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt, der Zinssatz des Kredits wird individuell ermittelt.

 zur Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Das Programm der KfW fördert neben Fahrzeugen auch die öffentliche und nicht­öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive der Stromnetzanschlüsse. Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft können sich mittels eines Darlehens die Errichtung von Stromladestationen finanzieren lassen. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt, der Zinssatz für den Kredit wird individuell ermittelt.

 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Foerderung-E-Mobilitaet-Ladesaeule



Dr. Manfred-Kleinbielen

Dr. Manfred Kleinbielen

Umweltberater

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