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Agentur für Arbeit

Zwei Förderprogramme der Agentur für Arbeit unterstützen Arbeitslose, Geringqualifizierte und Mitarbeiter von kleinen Betrieben bei ihren Weiterbildungsvorhaben: der Bildungsgutschein und die "Weiterbildung Geringqualifizierter und Beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAU). Die beiden Angebote unterscheiden sich zum einen in ihren Zielgruppen, zum anderen in der Art sowie der Höhe der Förderung.Förderprogramme der Agentur für Arbeit

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein sichert Kursteilnehmern zu, dass die Agentur für Arbeit die Kosten übernimmt, die durch den Besuch einer Weiterbildung entstehen. Darunter fallen neben den Lehrgangskosten die Aufwendungen für Fahrten, auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Der Weg zu diesem Förderprogramm führt über eine persönliche Beratung durch die Agentur für Arbeit. Wenn dabei ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wird, kann die Agentur einen Bildungsgutschein ausstellen.

Das Besondere am Bildungsgutschein ist, dass das Arbeitslosengeld während der Fortbildungszeit weitergezahlt wird. Anrecht auf den Gutschein hat, wer von der Arbeitslosigkeit bedroht ist, keinen Berufsabschluss hat oder bereits arbeitslos ist.

Auch Beschäftigte, die älter als 45 Jahre sind und in einem Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern arbeiten, können von dem Bildungsgutschein profitieren. Die Arbeitsagentur achtet in diesem Fall darauf, dass sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben, dass die Maßnahme außerhalb des Betriebs durchgeführt wird und dass Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt werden, kommt eine Förderung durch Bildungsgutscheine in Frage.



Voraussetzungen für WeGebAU

In gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern steckt oft viel ungenutztes Potenzial. Gezielte Weiterbildungsmaßnahmen können es aufdecken und fördern. Doch gerade in kleinen Unternehmen fehlen oft die nötigen Mittel oder Personalkapazitäten, um eine längere Fortbildung umzusetzen. Hilfestellung bietet WeGebAU: Es verschafft Arbeitnehmern die Möglichkeit, an umfangreichen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, ohne ihre Stelle kündigen zu müssen.

Das Förderprogramm unterstützt Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Außerdem fördert es auch Qualifizierungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder - bei Geringqualifizierten - zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Ausgenommen sind Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Auch innerbetriebliche Weiterbildungen können von WeGebAU berücksichtigt werden.

Die Höhe und Art der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Beschäftigte über 45 Jahren erhalten bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten. Den Restbetrag muss der Betrieb oder der Arbeitnehmer selbst tragen.
  • Beschäftigte unter 45 Jahren werden nur dann berücksichtigt,  wenn der Betrieb mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten übernimmt.
  • Geringqualifizierte erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell von der Agentur für Arbeit festgelegt.
  • Das Förderprogramm berücksichtigt die Lehrgangskosten und vergibt Zuschüsse zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten.
  • Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen beträgt die Zuschusshöhe bis zu 50 Prozent der Kosten.


Förderprogramme beantragen

Arbeitgeber können sich für die Beantragung von Bildungsgutschein oder WeGebAU mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.