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Zumindest für ein Jahr ist eine Lösung für das Entsorgungsproblem von HBCD-haltigen Dämmstoffen gefunden. Das belastete Styropor gilt vorerst nicht mehr als Sondermüll.HBCD-Entsorgung: Handwerk atmet vorerst auf

Bundesrat hebt eigenen Beschluss wieder auf

Das Handwerk hat denBeschluss des Bundesrates, dass HBCD-haltige Dämmstoffabfälle bis zum 31.Dezember 2017 nicht mehr als gefährliche Abfälle einzustufen sind, erleichtert zur Kenntnis genommen. Die Länderkammer setzte am 16. Dezember 2016 seinen erst vor wenigen Wochen in Kraft getretenen Beschluss wieder aus, der Handwerkern die Entsorgung alter Styropor-Dämmplatten nahezu unmöglich gemacht hatte.

Die Ministerpräsidenten stimmten einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalens zu. Keine Mehrheit fand ein Antrag aus dem Saarland, der alten Entsorgungspraxis wieder dauerhaft Gültigkeit zu verleihen.

"Der Aufschub hilft, den Entsorgungsstau bei  den Dämmplatten aufzulösen und ermöglicht den Fachgremien des Bundes und der Länder, für diese Abfälle Anforderungen für einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten," sagte Kammerpräsident Rainer Reichhold. Auch ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke forderte eine langfristige Lösung: "Es muss sichergestellt sein, dass die Betriebe in einem Jahr nicht erneut einem Entsorgungsnotstand gegenüberstehen und die Entsorger Mondpreise für die Verbrennung fordern".

Durch die Einstufung HBCD-haltiger Dämmplatten als Sonderabfall verweigerten Hausverbrennungsanlagen wochenlang deren Annahme. Auch die Entsorgungsunternehmen nahmen keine Dämmstoffe mehr an oder forderten mehrere Tausend Euro pro Tonne.

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Styroporplatten für die Wärme- und Trittschalldämmung müssen in Deutschland aufgrund baurechtlicher Anforderungen mit einer Brandschutzausrüstung versehen sein. Dafür wurde bisher das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) verwendet, das als langlebiger organischer Schadstoff viele problematische Umwelteigenschaften aufweist. Nach dem Beschluss des Bundesrats wurden Dämmstoffe mit einer HBCD-Konzentration ab 1.000 mg/kg seit dem 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Nun ist diese Regelung bis zum 31.Dezember 2017 wieder aufgehoben.

Dr. Manfred-Kleinbielen

Dr. Manfred Kleinbielen

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