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Ab dem 1. Januar 2018 finden verstärkte Kontrollen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung in Betrieben statt. Worum es genau geht und wie Sie perfekt vorbereitet sind, erfahren Sie hier.Hilfestellung für die psychische Gefährdungsbeurteilung

Offener Umgang mit psychischen Erkrankungen

Bei unserer Veranstaltung "Gesundheit am Arbeitsplatz - das sind ihre Pflichten" Ende September 2016 zeigten Expertinnen und Experten aus der Praxis, wie Chefs psychische Belastungen bei Mitarbeitern frühzeitig erkennen und welche rechtlichen Pflichten Betriebe haben. Offen mit psychischen Erkrankungen umzugehen, sei wichtig,  betonte Unternehmensberaterin Annelie Weiske in ihrem Vortrag: "Gerade bei psychischen Gefährdungslagen müssen Mitarbeiter und Chefs aber miteinander reden. Nur ein ehrliches Gespräch kann verhindern, dass Belastungen krank machen."   

Dass die Vorstellung von "Behinderung" häufig eindimensional bleibt, hat unserInklusionsberater Alexander Schwarz in seinen Beratungen festgestellt: "Rheuma, Lernschwächen oder psychische Erkrankungen gehören genauso dazu, wie Hör-, Seh- oder Gehbehinderungen", gibt Schwarz zu bedenken.

Bereits seit 2013 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitsbedingungen der Belegschaft auf psychische Belastungen zu erfassen. Auch Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten müssen seither eine Gefährdungsbeurteilung, die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie deren Überprüfung durchführen.  

 Verstärkte Kontrollen der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Ab dem 1. Januar 2018 finden verstärkte Kontrollen zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung statt. Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsrechtlich verpflichtend.

Weitere Informationen hierzu bietet das handwerk magazin.

 

Video-Interview: Fünf Fragen an Dr. Annelie Weiske

Unternehmensberaterin Dr. Annelie Weiske erklärt in unserem Video-Interview, wie Betriebe bei der Gefährdungsbeurteilung vorgehen müssen, welche rechtlichen Pflichten bestehen und wie die Dokumentation aussehen sollte. Dabei beantwortet Sie folgende Fragen:

  • Welche psychischen Gefährdungen gibt es im Handwerk?
  • Wie erkennt man Stress bei Mitarbeitern?
  • Welche Unterschiede gibt es bei der psychischen Gefährdungslage in kleinen Betrieben und großen Unternehmen?
  • Welche Folgen hat die psychische Gefährdungsbeurteilung für Betriebe?
  • Wann müssen Betriebe die Dokumentationen zur Prüfung vorlegen?

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Download-Tipps und weitere Informationen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet eine praktische Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz für Handwerksbetriebe:

 zur Checkliste

Die "Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse"(BG ETEM) stellt auf ihrer Website zahlreiche Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bereit:

 zur BG ETEM

Die GDA-Psyche bietet einen Leitfaden mit Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen:

 zum Leitfaden



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Alexander Schwarz

Berater für Innovation und Technologie (BIT), Schwerpunkt Unternehmensentwicklung und Inklusion im Handwerk

Heilbronner Straße 43

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Tel. 0711 1657-314

Mobil 0172 7156343

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