Symbolbild: Gefahrstoffe und Gefahrgüter
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GefahrstoffeGefahrstoffe und Gefahrgüter: Auf den richtigen Umgang kommt es an

In fast allen Handwerksbetrieben kommen Gefahrstoffe zum Einsatz. Lesen Sie hier, was Sie beim Umgang und beim Transport beachten müssen.



Sorgfältig handeln – Risiken minimieren

Nicht nur ihre Verwendung, sondern auch die Lagerung, der Transport und die Entsorgung erfordern besondere Sorgfalt. Zum Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt sind umfangreiche Pflichten und Beschränkungen zu beachten.

Wenn Gefahrstoffe unsachgemäß gehandhabt werden, können Brände, Explosionen, Boden- und Gewässerverunreinigungen oder Personenschäden die Folge davon sein. Besonders kritisch sind Langzeitfolgen und Berufskrankheiten, die diese Stoffe auslösen können. Daher darf mit ihnen nur unter größter Sorgfalt umgegangen werden.

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, die im Betrieb verwendeten Materialien und Stoffe zu überprüfen:

  • Befinden sich Gefahrstoffe darunter?
  • Können bei Tätigkeiten im Betrieb weitere Gefahrstoffe entstehen?
  • Lassen sich die Gefahrstoffe ggf. durch unbedenklichere Stoffe ersetzen?

Unser Umweltberater unterstützt Sie gern. Seine Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.

 Broschüre „Gefahrstoffe im Handwerk“

Die umfangreiche Broschüre der baden-württembergischen Handwerkskammern erklärt den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen – von der Lagerung über den Transport bis hin zum Verhalten bei Unfällen.

Sie können die Broschüre auch als Print-Exemplar bestellen:

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 Was gilt bei Gefahrstoffen?

Umweltberatung-Gefahrstoffe
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Rechtliche Grundlage für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Sie schreibt Arbeitgebern bestimmte Pflichten zur Information der Beschäftigten und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen vor. Zentrale Elemente sind die Beschaffung von Gefahrstoffinformationen aus Sicherheitsdatenblättern, die Erstellung von Betriebsanweisungen und die Unterweisung der Mitarbeiter. Je nach Gefahreneigenschaften sind bei der Lagerung weitere Vorgaben zu beachten.

Für alle Arbeitgeberpflichten gilt: Die Anforderungen steigen mit der Menge an Gefahrstoffen. Versuchen Sie daher, die Gefahrstoffmenge zu reduzieren und lassen Sie nicht mehr benötigte Altbestände entsorgen.

 Was gilt bei Gefahrgütern?

Gefahrgueter-Transport
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Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei der Beförderung Gefahren ausgehen können.

Die relevanten Anforderungen beim Transport solcher Güter sind in der europäischen ADR-Vorschrift und in der deutschen Gefahrgutverordnung Straße-Eisenbahn-Binnenschifffahrt (GGVSEB) zu finden.

Empfehlenswert ist auch hier die Unterschreitung von Mengengrenzen, da bei Kleinmengen gewisse Erleichterungen greifen.

Unser Beratungs- und Serviceangebot 

Unser Umweltberater bietet Ihnen Informationen und Hilfestellung bei diesen und weiteren Themen:

  • Anforderungen an die Lagerung von entzündlichen Stoffen
  • Betriebliches Gefahrstoffverzeichnis
  • Entsorgungsmöglichkeiten für Gefahrstoffe
  • Gefahrstoffermittlung und Einstufung von Gefahrstoffen und -gütern
  • Gefahrstoff- und gefahrgutrechtliche Pflichten für die im Betrieb verwendeten Stoffe
  • Kleinmengenregelungen bei Gefahrguttransporten
  • Organisation des betrieblichen Gefahrstoffmanagements
  • Vorlagen für die betriebliche Dokumentation
Dr. Manfred-Kleinbielen

Dr. Manfred Kleinbielen

Umweltberater

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70191 Stuttgart

Tel. 0711 1657-255

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