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Service-CenterTipps für Kunden: Wenn der Handwerker kommt

Täglich erledigen tausende Handwerksbetriebe ihre Aufträge zur vollsten Zufriedenheit ihrer Kundschaft. Die Beratung war überzeugend, die Ausführung war professionell, über den Preis hat man sich geeinigt. Beide Parteien sind zufrieden. Wir fassen in zehn Tipps zusammen, worauf es vor, während und nach dem Auftrag ankommt.



 Zehn Tipps für eine gute Zusammenarbeit

Es gibt kein allgemeingültiges Patentrezept für eine gute Zusammenarbeit, weil die Art des Auftrags und die „Chemie“ zwischen den Beteiligten immer eine Rolle spielen.

Diese Punkte sollten Sie aber unbedingt berücksichtigen:

Vergeben Sie Aufträge nur an Betriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind.

Im Zweifelsfall verschafft ein Anruf bei uns Klarheit darüber, ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt. Innungen und Kreishandwerkerschaften können zudem Auskunft darüber geben, ob ein Betrieb zusätzlich freiwilliges Innungsmitglied ist.

Besondere Vorsicht ist bei Haustürgeschäften geboten.
Zur Information und zum Vergleich können vor der Auftragsvergabe auch von mehreren Handwerksbetriebe (schriftliche) Kostenvoranschläge eingeholt werden.
Vor allem größere Aufträge sollten schriftlich vereinbart werden. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag unbedingt präzise geregelt und wichtige Termine, bei einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin, fixiert werden.
Bei mündlich erteilten Aufträgen oder Reparaturaufträgen sollten im Gespräch mit dem Handwerker möglichst genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten gemacht werden.

Der Handwerksbetriebe können damit den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser planen und Kunden bleiben unnötige Kosten erspart.
Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen bezahlt werden. In der Regel ist es deshalb günstiger, einen Handwerker in der Nähe zu beauftragen.

Bei der Suche nach dem passenden Betrieb in der Region oder im eigenen Landkreis hilft zum Beispiel unserHandwerkerradar.
Erkundigen Sie sich bereits vor der Auftragsvergabe an einen Handwerksbetrieb genau über sämtliche anfallenden Kosten – etwa die Stundenverrechnungssätze, die Höhe der Fahrtkosten oder die Zahlungskonditionen.
Es ist sinnvoll, dem Handwerksbetrieb eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der Sie erreichbar sind.

So kann der Betrieb Sie bei zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer Probleme sowie beim Überschreiten einer vereinbarten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigen.
Arbeiten Mitarbeitende des Handwerksbetriebs vor Ort, sollten Sie im Rapportzettel die aufgewendete Zeit quittieren und eine Kopie dieses Belegs behalten.
Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung sollte ebenso ordnungsgemäß bezahlt werden.

Handwerkerrechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge dürfen nur bei einer entsprechenden Vereinbarung vorgenommen werden.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Hinweise zumSteuerbonus.
Reklamationen über Mängel sollten in einem offenen Gespräch geklärt werden.

Lassen sich Differenzen auf diesem Weg nicht ausräumen, können Sie unsere Vermittlungsstelle einschalten – unsere Vermittlung beinhaltet allerdings keine Rechts- oder Fachberatung. Details zu Voraussetzungen und Ablauf können Sie in unseremMerkblatt zum Vermittlungsverfahren entnehmen.

Für die Durchführung des Verfahrens steht Ihnen unserOnline-Formular zur Verfügung.

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Claudia Kern

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