Ausbildung - Einstiegsqualifizierung für Jugendliche
Qualifizierter Einstieg in die Ausbildung
Betriebe und potenzielle Azubis lernen sich kennen
Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ - ehemals EQJ) ist eine Fördermaßnahme nach Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB III) und wird finanziert aus Mitteln der Agentur für Arbeit. Sie ermöglicht jungen Leuten ohne Ausbildungsstelle den Berufseinstieg, indem diese an einem Langzeitpraktikum im Betrieb teilnehmen.
Mit der Einstiegsqualifizierung bekommen Jugendliche die Chance, Einblick in einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben zu gewinnen und ihr handwerkliches Geschick unter Beweis zu stellen. Dazu absolvieren sie ein sechs- bis zwölfmonatiges Praktikum in einem Handwerksbetrieb. Die Unternehmer lernen ihre Lehrlingskandidaten im Alltag kennen und können sie nach Ablauf des Praktikums in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen.
Inhalte
Die Tätigkeiten leiten sich von den Ausbildungsordnungen anerkannter Ausbildungsberufe ab und können individuell auf die Betriebe zugeschnitten werden. Die Handwerkskammer gibt die Inhalte vor. Zur praktischen Durchführung gibt es mehr als 120 Qualifizierungsbausteine.
Abschluss mit Zertifikat
Die Handwerkskammer zertifiziert den Jugendlichen auf Antrag die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung durch eine Erläuterung der Tätigkeitsbereiche und ein betriebliches Zeugnis. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn kein Ausbildungsvertrag im Betrieb folgt. In Einzelfällen (Tätigkeitsnachweis, Schulbesuch, ausbildungsähnliche Qualifizierung) können Zeiten der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildung im nachfolgenden Ausbildungsberuf angerechnet werden.
Berufsschule
Berufsschulpflichtige Jugendliche begleitet der Schulversuch Praktikantenklasse Einstiegsqualifizierung. Daran können auch Praktikanten teilnehmen, die nicht mehr berufsschulpflichtig und zu Beginn des Unterrichts noch nicht 21 Jahre alt sind. An einem Tag in der Woche sind die Jugendlichen in der Schule, die übrige Zeit verbringen sie im Betrieb.
Ein weiterer Schulversuch ist die Teilqualifikation im Berufsvorbereitungsjahr (TQ). Dabei leisten die Schüler ein 90-tägiges Betriebspraktikum während des Schuljahres. An drei Tagen in der Woche findet Unterricht statt, an zwei Tagen pro Woche sowie während einiger Praktikumsblöcke sind die Jugendlichen im Betrieb.
Förderung
Für die Vergütung von Jugendlichen zwischen 16 und 24 Jahren, die nicht am Schulversuch Teilqualifikation im Berufsvorbereitungsjahr teilnehmen, erhalten die Betriebe von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss bis maximal 192 Euro monatlich für die Vergütung und zusätzlich den pauschalisierten Sozialversicherungsbeitrag.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Jugendlichen der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet werden. Die Arbeitsagentur muss deren Förderfähigkeit bestätigen. Außerdem muss ein abgeschlossener Praktikantenvertrag vorliegen, der von der Handwerkskammer bestätigt werden muss.
Voraussetzungen
Das Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung läuft seit 1. Oktober 2004. An ihm können Jugendliche teilnehmen, die bis zum 30. September eines Jahres noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. In Betracht kommen auch ausgewählte Jugendliche, die die Teilqualifikation im Berufsvorbereitungsjahr besuchen.
Das Betriebspraktikum dauert mindestens sechs und höchstens zwölf Monate. Innerhalb dieses Rahmens ist die Dauer flexibel. Die Förderung endet spätestens zum Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres (31. August). Ein Eintritt in die EQ ist nach dem 1. März eines Ausbildungsjahres in keinem Fall mehr möglich.
Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen klärt die zuständige Agentur für Arbeit.
Einstiegsqualifizierungen können nicht nur von Ausbildungsbetrieben, sondern auch von Betrieben angeboten werden, die nach Größe und Ausstattung keine komplette Ausbildung durchführen können.
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