Handwerkskammer Region Stuttgart

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Ausbildung - Einstiegsqualifizierung für Jugendliche

Schritt für Schritt zur Einstiegsqualifizierung

Leitfaden für Betriebe

Von der Auswahl geeigneter Bewerber bis zum ersten Arbeitstag ist für Betriebsleiter einiges zu beachten. Mit der richtigen Vorgehensweise kann nichts schief gehen.

Bewerberauswahl

Die Vermittlung von Jugendlichen in angebotene Praktikumstellen beginnt Anfang Oktober.

Vertragsabschluss

Betrieb und Praktikant schließen einen Qualifizierungsvertrag miteinander ab. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren werden die Erziehungsberechtigten mit einbezogen. Ein Vertragsmuster steht zum Herunterladen am Ende dieser Seite bereit. Eine Kopie des Vertrages schickt der Betrieb an die Handwerkskammer Region Stuttgart. Er erhält von dort umgehend eine Vertragsbestätigung, die an die Agentur für Arbeit weiterzuleiten ist.

Förderung

Nach Vertragsabschluss und vor Beginn des Praktikums stellt der Betrieb einen Förderantrag an die zuständige Agentur für Arbeit. Sie bewilligt die Förderung schriftlich. Anträge zum Herunterladen finden Sie am Seitenende. Die Förderung für EQ wird nur erbracht, wenn diese vor Beginn des Praktikums beantragt wird!

Nach Beendigung der EQ (vertragliches oder vorzeitiges Ende), muss der Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten eine Zusammenstellung über die dem Jugendlichen ausgezahlte Vergütung und die abgeführten Sozialversicherungs-Beiträge (Kopie Lohnabrechnung) und ein Arbeitszeugnis vorlegen. Solange wird die letzte Monatszahlung einbehalten und erst nach Vorlage dieser Unterlagen ausbezahlt. Die Betriebe werden davon über den Bewilligungsbescheid der Agentur informiert.

Berufsschulanmeldung

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne abgeschlossenes Berufsvorbereitungsjahr müssen an der zuständigen Berufsschule angemeldet werden. Praktikanten, die nicht mehr berufsschulpflichtig und zu Unterrichtsbeginn noch nicht 21 Jahre alt sind, können freiwillig angemeldet werden. Praktikanten, die über die Teilqualifikation im Berufsvorbereitungsjahr an der Einstiegsqualifizierung teilnehmen, müssen nicht bei der Berufsschule angemeldet werden.

Versicherungen

Der Betrieb fordert die Lohnsteuerkarte des Jugendlichen ein und meldet ihn zur Sozialversicherung und bei der Berufsgenossenschaft an.

Noch Fragen offen?

Wenn Sie Interesse an der Einstiegsqualifizierung bekommen haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Ansprechpartner:


Bereich Ansprechpartner

Telefon:

0711 1657-

Elektro- und Metallberufe

Bertram Pelkmann

Debora Zaiser

294

292

Gesundheitsberufe, Holzberufe

Matthias Deckert

Debora Zaiser

289

292

Kfz-Berufe, SHK-Berufe

Mischa Fleischmann

Dijana Risteska

290

299

Bau- und Ausbauberufe, Nahrungsmittelberufe

Ingrid Dünzl

Silvia Doleski

236

282

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Service-Telefon: 0711 1657-0
 

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