Ausbildung - Für Schüler
Achtung! Es gibt Geld!
Die Finanzspritzen im Überblick
Sie heißen "Unterstützung der Beratung und Vermittlung", "Berufsausbildungsbeihilfe"oder "BAföG für Schüler" und bessern das Portemonnaie auf.

Bewerbungskosten
Fotos, Briefumschläge und -marken, Ausdrucke der Unterlagen, die Fahrt zum Bewerbungsgespräch: Kostet alles Geld. Je nach Länge der Jobsuche können Bewerbungskosten den Geldbeutel empfindlich angreifen.
Wer schlau und informiert ist, klebt staatlich finanzierte Briefmarken auf den Umschlag und Fotos in die Bewerbungsmappe: Kosten bis zu einer Grenze von 260 Euro jährlich übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Sie zahlt Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV).
Was ist zu tun? Noch bevor du dich irgendwo bewirbst: Du gehst zur örtlichen Arbeitsagentur, lässt dich dort beraten, beantragst die Unterstützung, füllst den Antrag aus und schickst im Anschluss eine ganze Reihe guter Bewerbungen ab... viel Erfolg!Berufsausbildungsbeihilfe
Die Ausbildungsstelle ist gefunden, der Vertrag unterschrieben und nun startet die Wohnungssuche. Zwischen neuem Job und dem elterlichen Domizil liegen viele Kilometer. Wenn die Ausbildung einen Wohnortswechsel verlangt, drängt sich rasch die Frage auf: Wer soll die neue Bleibe bei der mageren Vergütung nur zahlen? - Schon mal von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gehört?
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten alle Azubis, die das elterliche Heim für ihre Ausbildung verlassen müssen. Es gibt variierende Ausnahmen: Azubis über 18 Jahre, mit Kind oder Verheiratete erhalten BAB sogar, wenn das Elternhaus in der Nähe zur Arbeitsstätte liegt.
Wie viel BAB einem zusteht, kann jeder vorab selbst mit Hilfe des BAB-Rechners der Arbeitsagentur abschätzen. Wichtig ist die Info, dass der Lehrlingslohn angerechnet wird. Gleiches gilt für das Jahreseinkommen der Eltern.
Die Förderung gibt’s über den gesamten Ausbildungs-Zeitraum. Achtung: Den Antrag auf BAB am besten vor Ausbildungs-Start stellen!
Wo?
Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur holen, ausfüllen und wieder dort abgeben.
Extra-Tipp: BAföG für Schüler
Eine Förderung durch BAföG steht nicht nur Studierenden zu. Sie richtet sich auch an Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen, Kollegs oder Akademien.
Vom BAföG-Genuss sind Azubis ausgeschlossen, denn sie erhalten BAB. Die Förderungshöhe hängt vom Verdienst der Eltern und einem möglichen Wohnungswechsel ab. Schüler müssen das BAföG nicht zurückzahlen. Der Weg zum BAföG verläuft über das örtliche Amt für Ausbildungsförderung.


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