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Ausbildung - Für Schüler

Wie war das noch mal mit der Versicherung?

Krankenkasse & Co.

Versicherungen zählen nicht gerade zu den spannenden Alltags-Themen eines Schülers. Nützlich ist es aber trotzdem, darüber informiert zu sein.

Symbolbild: Versicherungen

In der Kürze liegt die Würze, deshalb eine knappe Zusammenstellung des Versicherungs-Angebotes, das für dich als angehender Lehrling interessant werden könnte.

Medizinischer Fall: Kranken- und Pflegeversicherung

Alles Pflicht: Azubis müssen krankenversichert sein, ob gesetzlich oder privat. Die gesetzliche Krankenversicherung tragen die Krankenkassen, und die sind frei wählbar. Azubis und Arbeitgeber teilen sich den Mitglieds-Beitrag.

Ausnahmefälle sind Azubis mit Vergütungen unter 325 Euro. Für sie übernimmt der Arbeitgeber die ganzen Kosten. Schüler hingegen sind noch bei den Eltern mitversichert. Das Hälfte-Hälfte-Prinzip gilt übrigens auch bei der Pflegeversicherung.

Im Fernblick: Rentenversicherung

Ganz unspektakulär: Azubis sind ab dem ersten Ausbildungstag rentenversichert. Die Anmeldung erledigt der Arbeitgeber, und bei den Versicherungs-Kosten gilt die 50-Prozent-Regelung.

Wichtig: Schon jetzt den Grundstein für eine private Altersvorsorge legen - zum Beispiel mit einer Riesterrente. Wer hier den monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro investiert, erhält jährlich 154 Euro Zuschuss vom Staat. Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschüsse für kindergeldberechtigte Kinder. Junge Berufseinsteiger können unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Sonderbonus in Höhe von 200 Euro erhalten.

Rentenblicker.de

Schieflage im Job: Arbeitslosenversicherung

Azubis sind auch arbeitslosenversichert, und der Ausbildungsbetrieb regelt die entsprechende Anmeldung. Beide zahlen ihren Hälften-Beitrag, aber Arbeitslosengeld erhält der Azubi erst nach zwölf Monaten Beitragszahlung.

Stürzendes Notebook: Privathaftpflicht-Versicherung

Schüler und Azubis sind bis Ende ihrer Berufsausbildung bei den Eltern mitversichert, wenn diese eine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.

Zusatz-Tipp: Private Berufsunfähigkeitsabsicherung

Wer gerade seine berufliche Laufbahn begonnen hat, denkt zwar noch nicht unbedingt an ein Ausscheiden aus dem Berufsleben. Doch statistisch muss jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Hut nehmen. Wenn Auszubildende berufsunfähig werden, schauen sie in der Regel in die sprichwörtliche Röhre.

Zwar haben sie unter Umständen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aber die Renten-Höhe ist nicht dazu geeignet, später einmal finanziell unabhängig zu sein. Die gesetzliche Unfallversicherung springt sogar nur dann ein, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aus einem Arbeitsunfall resultiert.


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