Ausbildung - Für Lehrlinge
Begabtenförderung berufliche Bildung
Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung Begabtenförderung berufliche Bildung gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium.
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder
in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
oder
ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann, - zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie zum Beispiel Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.
Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1700 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5100 Euro. Der Eigenanteil beträgt 20 Prozent der Kosten - höchstens jedoch 180 Euro pro Förderjahr.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/-s Bewerberin/-s eingetragen war. Die Handwerkskammer Region Stuttgart ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei uns.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Wer informiert?
Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Region Stuttgart ist Marijana Tomic, Telefon: 0711 1657-287.
Weitere Informationen
Ergänzende Hinweise finden sich auf der Website der Stiftung Begabtenförderungswerk Berufliche Bildung (SBB).
Begabtenförderung
Antrag auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme (pdf-Dokument 1,24 MB)


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