Ausbildung - Für Ausbildungsbetriebe
Azubi im Verbund - Ausbildung teilen
Betriebe kooperieren bei der Schaffung von Lehrstellen
Das Grundprinzip der Verbundausbildung ist simpel. Es heißt: Gemeinsam geht es besser! Sprich, wenn ein Betrieb eine Ausbildung nicht vollständig durchführen kann, können zwei oder drei Betriebe dies gemeinsam tun.
Durch gemeinsame Ausbildung durch mehrere Betriebe und durch die Kooperation von Groß- und Mittelbetrieben mit Kleinbetrieben können auch Unternehmen, die (noch) nicht ausbilden, Lehrstellen schaffen.
Nachwuchssicherung ist ein Thema für Betriebe jeder Größenordnung. Auch Kleinbetriebe tun gut daran zu planen, wie viele Mitarbeiter sie in drei, in fünf Jahren einstellen, um Abgänge zu ersetzen oder Expansion zu ermöglichen. Hoch spezialisierte Betriebe lehnen häufig eine eigene Berufsausbildung ab. Gerade sie sind aber auf besonders qualifizierten Nachwuchs angewiesen.
Eine Kooperation im Verbund erleichtert die Ausbildung. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich zu einem Verbund zusammenzutun. Alle laufen jedoch darauf hinaus, dass die eigenen Auszubildenden zeitweilig in einem Partnerbetrieb sind. Eine finanzielle Unterstützung gibt’s auch. Und zwar dann, wenn für den Kollegenbetrieb, also den, der Lehrlinge aufnimmt, Kosten entstehen. Der Stammbetrieb eines Verbundes wird mit einem einmaligen Zuschuss von 2.000 Euro pro Verbund-Ausbildungsplatz gefördert.
Ein Antrag auf Förderung kann beim
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Referat Berufliche Ausbildung
Frau Yevgeniya Barska
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 123-2616
Fax: 0711 123-2754
gestellt werden.
Das Antragsformular steht auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Download zur Verfügung:


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