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Ausbildung

Baden-Württemberg fördert zusätzliche Lehrstellen

Land legt Sonderprogramm Ausbildung neu auf

Schulabgänger sollen auf alle Fälle eine Lehrstelle finden, auch wenn sie vielleicht schon seit einem Jahr vergeblich danach suchen. So sieht es das baden-württembergische Wirtschaftsministerium und fördert darum mit seinem Sonderprogramm Ausbildung Betriebe, die über ihr normales Angebot hinaus zusätzliche Lehrstellen schaffen. Ab 1. Juli 2007 fließen frische Fördermittel.

Symbolbild: Zusätzliche Ausbildungsplätze

Mit mehr als fünf Millionen Euro - zwei Millionen waren geplant - konnte das Land Baden-Württemberg im Jahr 2006 Betriebe unterstützen, die zusätzliche Ausbildungsplätze schufen. Mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds konnten so über 1700 Lehrstellen geschaffen werden, die die Unternehmen zunächst nicht vorgesehen hatten.

Diesen Erfolg will das Land 2007 wiederholen. Von 1. Juli bis 30. November 2007 können Unternehmen, die sich für das Sonderprogramm interessieren, Anträge einreichen. Die Antragsformulare für den Ausbildungszeitraum der Jahre 2007 bis 2013 stehen ab 1. Juli 2007 online.

Gefördert werden Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, die nicht mehr als 1000 Beschäftigte zählen sowie Freiberufler. Erfüllen sie die Bedingungen des Sonderprogramms, können sie im ersten Lehrjahr eines neuen Azubis mit einer Förderprämie in Höhe der sechsfachen monatlich anfallenden Ausbildungsvergütung rechnen. Allerdings darf ein förderfähiges Ausbildungsverhältnis nicht vor dem 1. Juli 2007 abgeschlossen worden sein; mit anderen Worten: unterstützt werden nur wirklich neu geschaffene Lehrstellen. Die Einzelheiten der Förderbedingungen klärt ein Merkblatt, das am Ende dieser Seite als pdf-Dokument zu finden ist.

So geht das mit dem Antrag

Die Anträge für eine Förderung nach dem Sonderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze müssen spätestens bis zum 30. November 2007 beim Bereich Finanzhilfen der L-Bank in Karlsruhe eingegangen sein. Eingereicht werden sie über die zuständige Kammer, bei der ein Ausbildungsbetrieb Mitglied ist. Für Handwerksbetriebe ist das im Normalfall die Handwerkskammer ihrer Region. Das Antragsformular gibt es auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg; der Link am Ende dieser Seite führt auf die Seite mit dem Formular.

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Region Stuttgart reichen ihre Anträge rechtzeitig bei der Ausbildungsabteilung der Kammer ein:

Handwerkskammer Region Stuttgart
Geschäftsbereich 3: Ausbildung
Frau Silvia Doleski
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart

Das erforderliche Antragsformular findet sich ab 1. Juli 2007 am Ende dieser Seite als pdf-Dokument. Ergänzende Informationen stehen in einem gleichfalls dort angehängten Merkblatt des Wirtschaftsministeriums sowie auf dessen Website. Weitere Auskünfte gibt Silvia Doleski unter der Rufnummer 0711 1657-282.

Merkblatt zum Sonderprogramm (pdf-Dokument, 31 KB)

Antragsformular und Informationen des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg


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Service-Telefon: 0711 1657-0
 

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Sonderprogramm Ausbildung 2007, ESF, Europäischer Sozialfonds, Fördermittel, Lehrstellen, Ausbildungsstellen, Ausbildungsplätze, Ausbildungsplatz

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