Beratung und Service - Häufig gestellte Fragen
Handwerkskammer und Mitgliedschaft
Fragen rund um die Zugehörigkeit zur Organisation
Mitglied einer Handwerkskammer wird man normalerweise per Gesetz. Das wirft Fragen auf. Fragen, die wie hier beantworten.
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Fragen
1. Was macht die Handwerkskammer?
2. Was ist der Unterschied zur IHK?
3. Wie hoch ist der Kammerbeitrag?
4. Wie finde ich schnell den richtigen Ansprechpartner in der Kammer?
5. Warum finde ich meinen Betrieb nicht in der Handwerkersuche?
6. Wo finde ich die von der Handwerkskammer angebotenen Broschüren und Flyer?
7. Wer bekommt die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ)?
8. Gibt es Urkunden zum Betriebsjubiläum?
9. Wo finde ich Adressen von Kreishandwerkerschaften und Landesinnungen?
10. Wie lauten die Angaben der Bankverbindungen der Handwerkskammer?
Antworten
1. Was macht die Handwerkskammer?
Die Handwerkskammer vertritt die Interessen des Handwerks gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und den Medien. Sie fungiert hauptsächlich als ein Dienstleistungszentrum und bietet Serviceleistungen wie Weiterbildungen oder Abschlussprüfungen an. Nicht zuletzt überwacht sie die Einhaltung des gültigen Handwerksrechts.
2. Was ist der Unterschied zur IHK?
Die IHK vertritt die Interessen der Industrie- und Handelsunternehmen, während die HwK die Interessen der Handwerksunternehmen vertritt. Beide Berufsgruppen haben unterschiedliche Interessen und müssen somit verschiedene Interessenvertretungen in Form von Kammern bekommen.
3. Wie hoch ist der Kammerbeitrag?
Der Kammerbeitrag kann sich je nach Höhe der Bemessungsgrundlage und der Rechtsform aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen. Ausgehend vom Gewerbeertrag bzw. hilfsweise dem Gewinn des Gewerbebetriebs wird der Grundbeitrag festgelegt. Je nach Höhe der Bemessungsgrundlage liegt der Grundbeitrag zwischen 103 Euro und 284 Euro pro Jahr (Stand: Beitrag 2009). Übersteigt die Bemessungsgrundlage eines Betriebes den Freibetrag von 18.400 Euro (bei Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften und GmbH & Co. KGs 9200 Euro), wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,705 Prozent auf die den Freibetrag übersteigende Bemessungsgrundlage (höchstens 1545 Euro) erhoben. Kapitalgesellschaften, eingetragene Genossenschaften und GmbH & Co. KGs bezahlen außerdem einen Zuschlag zum Grundbeitrag von 1 Prozent der Bemessungsgrundlage. Er liegt zwischen 205 Euro und 384 Euro pro Jahr.
4. Warum finde ich meinen Betrieb nicht in der Handwerkersuche?
Weil dort nur diejenigen Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer Region Stuttgart gefunden werden dürfen, die uns das ausdrücklich erlaubt haben. Falls Sie uns Ihr Einverständnis zu einer Veröffentlichung bisher noch nicht gegeben haben, können Sie es nachholen, indem Sie unsere Kontaktseite besuchen:
Betrieb zur Handwerkersuche anmelden
5. Wie finde ich am schnellsten den richtigen Ansprechpartner in der Kammer?
In der Rubrik Handwerk und Kammer finden Sie den Menüpunkt Service A - Z; dort finden Sie die Telefondurchwahlen zu unseren einzelnen Servicegebieten.
6. Wo finde ich die von der Handwerkskammer angebotenen Broschüren und Flyer?
Ebenfalls unter der Rubrik Beratung und Service; dort gibt es den Punkt Bestellung Broschüren für Druckschriften der Handwerkskammer.
7. Wer bekommt die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ)?
Alle Handwerksbetriebe aus der Region Stuttgart, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Region Stuttgart eingeschrieben sind, erhalten die Deutsche Handwerkszeitung alle 14 Tage kostenlos.
8. Gibt es Urkunden zum Betriebsjubiläum?
Ja, es gibt Ehrenurkunden für Betriebs-, Berufs-, Mitarbeiter- und Innungsjubiläen (für 25, 50, 75 und 100 Jahre). Diese werden auf Antrag von der Handwerkskammer erstellt und je nach Wunsch per Post oder persönlich überbracht. Ansprechpartnerin Senem Selvi ist telefonisch erreichbar unter 0711 1657-268.
9. Wo finde ich Adressen von Kreishandwerkerschaften und Landesinnungen?
Die Adressen von Kreishandwerkerschaften und Landesinnungen finden Sie natürlich auch im Internet. Um auf die entsprechende Seite zu gelangen, klicken Sie einfach auf den entsprechenden Begriff.
10. Wie lauten die Angaben der Bankverbindungen der Handwerkskammer?
Landesbank Baden-Württemberg
BIC: SOLA DE ST
IBAN: DE31 6005 0101 0002 1205 00
BIC: VOBA DESS XXX
IBAN: DE21 6009 0100 0213 9560 04




