Handwerkskammer Region Stuttgart

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Beratung und Service - Häufig gestellte Fragen

Recht, Technik, Umwelt und Finanzen

Beratung pur

Das Beratungsspektrum, das die Handwerkskammer abdeckt, ist sehr weit. Dennoch gibt es viele Fragen, die sich wiederholen. Die häufigsten Fragen, die man uns stellt, finden sich hier.

Wenn Sie eine der folgenden Fragen anklicken, landen Sie auf einer tieferen Position derselben Seite. Dort lesen Sie die passende Antwort.

Fragen

1. Wie kann ich Handwerksmeister werden?

2. Woher bekommt man das Meister-BaföG?

3. Brauche ich einen Meisterbrief für die geplante Selbstständigkeit?

4. Gibt es Geld für Existenzgründer?

5. Was haben Handwerk und Europäischer Sozialfonds miteinander zu tun?

6. Was habe ich von den ESF-Projekten der Handwerkskammer?

7. Welche Angebote enthält die Betriebsbörse?

8. Wie kann ich einen Betrieb an- oder abmelden?

9. Wie finde ich neue Produkte?

10. Wie gut ist mein Patent?

11. Wieviel ist mein Betrieb wert?

12. Wer hilft bei der Vorbereitung zur Zertifizierung?

13. Was muss ich bei der Betriebsübernahme beachten?

14. Was sollte ich bei der Betriebsübergabe beachten?

15. Ich möchte mit einem anderen Betrieb eine Kooperation aufbauen. Wie gehe ich am besten vor?

16. Ich möchte eine Teilhaberschaft anbieten. Wie gehe ich am besten vor?

17. Welche Rechtsformen gibt es bei Handwerksbetrieben, und welche ist für mich die beste?

18. Wer berät in Sachen Öko-Audit?

19. Was sind erneuerbare Energien?

20. Wer ist der richtige Ansprechpartner für den Energie-Spar-Check?

21. Wie werde ich Energiesparberater?

22. Werde ich vom Staat finanziell unterstützt, wenn ich eine neue Heizung einbaue?

23. Ich habe Liquiditätsprobleme. An wen kann ich mich wenden?

24. Ich möchte meine Maschinen / meine Immobilie verkaufen. An wen kann ich mich wenden?

25. Kann die Einberufung eines Mitarbeiters zur Bundeswehr / zum Zivildienst verschoben werden?

26. Welche Kündigungsfristen muss ich als Arbeitgeber / Arbeitnehmer beachten?

27. Ich benötige eine Stellungnahme, um von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zu bekommen. An wen kann ich mich wenden?

28. Wo kann ich die Berechtigung zur Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) machen?

Antworten

1. Wie kann ich Handwerksmeister werden?
Um für die Meisterprüfung zugelassen zu werden, muss man eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung nachweisen. Ebenfalls muss man nachweisen können, dass man drei Jahre in dem Handwerk, in welchem die Prüfung abgelegt werden soll, tätig war.

2. Woher bekommt man das Meister-BaföG?
Das Meister-BaföG muss bei der Stadt Stuttgart oder bei den jeweiligen Landratsämtern beantragt werden. Dort finden Sie Ihren Ansprechpartner.

3. Brauche ich einen Meisterbrief für die geplante Selbstständigkeit?
Nicht mehr unbedingt. Seit dem 1. Januar 2004 gibt es eine wesentliche Neuerung in der Handwerksordnung. Seitdem gelten nur noch 41 von 94 Handwerksberufen als zulassungspflichtig, das heißt, in diesen Berufen ist für den Gang in die Selbstständigkeit der Meisterbrief beziehungsweise eine besondere Befähigung nach wie vor unerlässlich. Das Kriterium für zulassungspflichtige beziehungsweise zulassungsfreie Handwerksberufe ist in der so genannten Gefahrengeneigtheit begründet. Der Meister bleibt damit in all denjenigen Gewerken verbindlich, die bei mangelhaft ausgeprägtem Fachwissen mit großen Gefahren für die Endverbraucher verbunden sind. Nach der so genannten Altgesellenregelung können nun aber auch Gesellen, die in dem von ihnen erlernten Gewerk mindestens 6 Jahre als Gesellen tätig und dabei zumindest 4 Jahre in einer leitenden Tätigkeit abhängig beschäftigt waren, sich selbstständig machen. Welche Berufe immer noch einen Meisterbrief erforderlich machen und weitere wichtige Informationen, erfahren Sie im Sonderthema zur neuen Handwerksordnung.

Weiterhin sind jedoch Ausnahmebewilligungen möglich, insbesondere bei ausländischen Betrieben und dem handwerksähnlichen Gewerbe. Auskunft hierzu geben die Sachbearbeiter für die entsprechenden Landkreise bzw. Städte:

Achim Kraisel
Rems-Murr-Kreis, Ludwigsburg: 0711 1657-245
Kurt Schweickert
Stuttgart, Göppingen: 0711 1657-247
Rita Kälber
Böblingen, Esslingen: 0711 1657-232
Thilo Trautwein,
Große Kreisstädte Schorndorf, Geislingen, Leonberg: 0711 1657-201

4. Gibt es Geld für Existenzgründer?
Ja, es gibt staatliche Fördermittel, das heißt, zinsgünstige Darlehen, die beim Bund (DtA, KfW) oder Land zu beantragen sind. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel. Die Beantragung dieser Mittel geschieht immer über die Hausbank. Informationen erhalten Sie bei Franz Falk, Geschäftsführer der Abteilung Management und Technik bei der Handwerkskammer Region Stuttgart unter 0711 1657-271.

5. Was haben Handwerk und Europäischer Sozialfonds miteinander zu tun?
Die Probleme auf dem Arbeitsmarkt sind für alle Beteiligten spürbar. Einerseits herrscht eine hohe Arbeitslosigkeit, andererseits werden Fachkräfte im Handwerk gesucht. Für Handwerksunternehmen muss die Devise deshalb lauten: "Sicherung bestehender Arbeitsplätze durch gezielte Qualifikation". Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen innovative Projekte, die zu diesem Ziel beitragen. Die EU-Förderung erfolgt durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), Ziel 3.

6. Was habe ich von den ESF-Projekten der Handwerkskammer?
Die Handwerkskammer führt ESF-Ziel-3 Projekte durch, die auf die Bedürfnisse von Handwerksbetrieben und deren Mitarbeitern maßgeschneidert sind. Unterstützt werden beispielsweise Unternehmensgründer, Betriebsübernehmer und Betriebsübergeber. Diese Angebote machen Handwerksbetriebe für die mit Basel II kommenden Ratings der Banken fit.

Informationen zu den ESF-Projekten

7. Welche Angebote enthält die Betriebsbörse?
Ziel der Betriebsbörse ist die bessere und schnellere Vermittlung von Betrieben. Hier findet man bundesweite Anzeigen von Unternehmen, aber auch von Nachwuchsmeistern. Hier gelangen Sie zur Betriebsbörse nexxt-change. Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen Thomas Pfeiffer von der Handwerkskammer Region Stuttgart gern weiter, Telefon 0711 1657-215.

Betriebsbörse nexxt-change

8. Wie kann ich einen Betrieb an- oder abmelden?
Für die Anmeldung von Betrieben sind die Gewerbeämter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig. Hat ein Handwerker seinen Betrieb auf dem Gewerbeamt angemeldet, leitet das Amt die Anmeldung umgehend an die Handwerkskammer Region Stuttgart weiter. Diese sendet ihm unaufgefordert die Unterlagen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu. Ist die Eintragung komplett, wird der frisch eingetragene Betriebsinhaber von der Handwerkskammer als neues Mitglied begrüßt und erhält seine Handwerkskarte. Per Eintragungsantrag ist auch die Anmeldung direkt über die Kammer möglich. Vordrucke können telefonisch angefordert werden unter 0711 1657-230.

Ähnlich wie die Anmeldung beginnt auch die Abmeldung eines Betriebes mit dem Gang auf das zuständige Gewerbeamt. Es kann aber auch ein Antrag auf Löschung von der Handwerksrolle angefordert werden unter 0711 1657-230.

9. Wie finde ich neue Produkte?
Die Entwicklung neuer Produkte und neuer Geschäftsfelder ist eine strategische Aufgabe, mit der sich jeder Unternehmer auseinandersetzen muss. Bei der Konzeption und bei der Umsetzung berät Sie der Innovationsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart. Ansprechpartner ist Dipl.-Ing. Norbert Durst, Abteilungsleiter Technik und Umwelt bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, Telefon 0711 1657-266.

10. Wie gut ist mein Patent?
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Erfindung selbst umsetzen oder mit anderen, sollten Sie in jedem Fall den Wert Ihrer Erfindung kennen. Zur Wertermittlung gibt es ganz unterschiedliche methodischer Ansätze. Informationen zum Wert Ihres Patents erhalten Sie bei Dipl.-Ing. Norbert Durst, Abteilungsleiter Technik und Umwelt bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, Telefon 0711 1657-266.

11. Wieviel ist mein Betrieb wert?
Im Zuge von Betriebsübergaben sind die tatsächlichen Werte von Maschinen und Immobilien eine wichtige Größe, um die Weichen eines Unternehmens für die Zukunft richtig stellen zu können. Informationen und Hilfe bei Ermittlung der Werte erhalten Sie von Thomas Brommer, Technischer Betriebsberater, Telefon 0711 1657-276.

12. Wer hilft bei der Vorbereitung zur Zertifizierung?
Der Innovationsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart beantwortet alle Fragen zur Zertifizierung und Einführung von Qualitätsmanagementsystemen. Wenden Sie sich an Dipl.-Ing. Norbert Durst, Abteilungsleiter Technik und Umwelt bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, Telefon 0711 1657-266.

13. Was muss ich bei der Betriebsübernahme beachten?
Eine Betriebsübernahme hat verschiedene Formen: Pacht, Kauf oder Schenkung. Bei jeder Betriebsübernahme gibt es Vor- und Nachteile, die man gegeneinander abwägen muss. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Übernahme gründlich zu informieren und den Betrieb bis ins kleinste Detail durchleuchten: Wie groß ist der Kundenstamm? Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter? Wie steht es um Arbeitsverträge, baurechtliche Bedingungen, Konkurrenz? Warum gibt der bisherige Besitzer das Unternehmen ab? Wichtig ist ein realistischer Übernahmepreis. Ein Fachmann sollte hinzugezogen werden. Fragen Sie die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer!

14. Was sollte ich bei der Betriebsübergabe beachten?
Die Betriebsübergabe ist ein komplexer Prozess. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein: betrifft familiäre, betriebswirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und technische Aspekte. Der Betriebsübergeber sollt sich über seine persönlichen und betriebswirtschaftlichen Ziele klar sein. In beiden Fällen helfen die Betriebsberater der Handwerkskammer gern weiter.

15. Ich möchte mit einem anderen Betrieb eine Kooperation aufbauen. Wie gehe ich am besten vor?
Denken Sie zu aller erst darüber nach, wo genau der Nutzen für Ihren Betrieb liegt und der Vorteil für den Partnerbetrieb und für Ihre Kunden. Wenn die Vorteile einer Kooperation überzeugen, lohnt es sich, über eine Zusammenarbeit nachzudenken. Ihre Fragen zum Aufbau Ihrer Kooperation beantwortet dann die Innovationsberatungsstelle der Handwerkskammer Region Stuttgart. Ansprechpartner ist Dipl.-Ing. Norbert Durst, Abteilungsleiter Technik und Umwelt bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, Telefon 0711 1657-266.

16. Ich möchte eine Teilhaberschaft anbieten. Wie gehe ich am besten vor?
Einen Teilhaber aufzunehmen ist eine unternehmenspolitische Entscheidung von großer Tragweite. Über die Konsequenzen und die möglichen Formen der Teilhaberschaft informieren Sie die betriebswirtschaftlichen Berater. Bei der Vertragsgestaltung helfen Ihnen die Rechtsberater weiter. Bei der Suche nach einem Teilhaber können wir mit unserer Betriebsbörse behilflich sein:

Betriebsbörse

Die Handwerkskammer bietet zum Thema Teilhaberschaften die Checkliste Beteiligung an einem Betrieb an, die Sie auf unseren Bestellseiten finden:

zur Checkliste

17. Welche Rechtsformen gibt es bei Handwerksbetrieben, und welche ist für mich die beste?
Die Wahl der Rechtsform muss unter Abwägung zahlreicher Kriterien getroffen werden. Allgemeine Empfehlungen kann es nicht geben. Viel Subjektives: Handhabung der Rechtsform, Aufwand zum Beispiel bei Buchhaltung und Kosten, steuerliche Aspekte, Haftung etc. - Tipps für Ihren individuellen Fall geben die Betriebswirtschaftlichen Berater der Kammer - am besten einen Termin vereinbaren.

18. Wer berät in Sachen Öko-Audit?
Das Öko-Audit bietet Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig ein Umweltmanagementsystem einzurichten und sich an einer Umweltprüfung zu beteiligen. Mit der Zertifizierung durch einen externen Gutachter demonstriert das Unternehmen seine Eigenverantwortung im Umweltschutz und macht dies transparent für die Öffentlichkeit. Dafür wird das Unternehmen mit einem EU-einheitlichen Siegel ausgezeichnet. In Sachen Öko-Audit hilft Umweltberater Dr. Manfred Kleinbielen von der Abteilung Management und Technik, Telefon 0711 1657-255.

19. Was sind erneuerbare Energien?
Als erneuerbare oder auch regenerative Energien bezeichnet man solche Energieformen, die unerschöpflich sind und gleichzeitig die Umwelt schonen. Zu den erneuerbaren Energien zählen die Solarenergie, die Wasserkraft, die Windenergie, die Energie aus Biomasse und Biogas sowie die Erdwärme. Weitere regenerative Energien sind die Gezeitenenergie, die Wellen- und Strömungsenergie sowie die Meereswärme. Ansprechpartner in Sachen erneuerbare Energien ist Dr. Manfred Kleinbielen, Telefon 0711 1657-255.

20. Wer ist der richtige Ansprechpartner für den Energie-Spar-Check?
Beim Energie-Spar-Check wird ein Gebäude auf ungenutzte Potenziale zum Energiesparen hin überprüft. Der speziell ausgebildete Energieberater begutachtet Fassade, Fenster, Türen, Dach und die Technik (zum Beispiel Heizung) auf Möglichkeiten, den Verbrauch von Wärme und Energie zu senken. Seine Ergebnisse fasst er in einem Bericht zusammen und gibt Empfehlungen für Energiesparmaßnahmen, die der Wohnungs- oder Hausbesitzer in Angriff nehmen könnte. Neutralität ist dabei oberstes Gebot: Die Energieberater sind dazu verpflichtet, ihre Empfehlungen gewerkeübergreifend zu geben. Das Angebot ist ausgesprochen günstig: nur 75 Euro kostet es, sein Haus oder seine Wohnung zukunftssicher zu machen. Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie über die Internetseite energiesparcheck.de.

21. Wie werde ich Energiesparberater?
Für den Energiesparcheck muss eine Zusatzqualifikation im Bereich Energiediagnose erworben werden. Näheres erfahren Sie unter energiesparcheck.de. Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation sind ein Eintrag in der Handwerksrolle und ein vorbereitender Kurs. Durch diese Zusatzqualifikation ist gewährleistet, dass der Handwerker bei der Analyse und den Empfehlungen neutral bzw. gewerkeübergreifend arbeitet und der Kunde qualitativ hochwertig informiert wird. Um das Antragsverfahren für den Energiesparberater kümmern sich beim Baden-Württembergischen Handwerkstag Christine Sabbah und Anja Bohner, Telefon 0711 263709-106.

22. Werde ich vom Staat finanziell unterstützt, wenn ich eine neue Heizung einbaue?
Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen, mit denen der Bund bzw. das Land Baden-Württemberg den Einbau einer neuen Heizung fördern. Häufig wird allerdings die Förderung mit der Bedingung verknüpft, dass noch zusätzliche Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel Wärmedämmung oder Einbau von Solarenergie durchgeführt werden. Auskünfte über mögliche Förderprogramme erhalten Sie von Dr. Manfred Kleinbielen, Telefon 0711 1657-255.

23. Ich habe Liquiditätsprobleme. An wen kann ich mich wenden?
Liquiditätsprobleme haben verschiedene Ursachen. Wichtig ist, diese zu suchen. Hierfür bitte einen Beratungstermin bei der Kammer vereinbaren! Die Handwerkskammer hat eine Checkliste Liquidität verbessern, Kosten senken, die zahlreiche Tipps enthält, wie Sie Zahlungsengpässe beheben können. Die zentralen Punkte dabei sind die Außenstände, die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und vor allem die Hausbank. Konkrete Empfehlungen für die Verbesserung der Liquidität geben die Betriebswirtschaftlichen Berater und die Rechtsberater der Kammer. Finanzielle Unterstützung immer nur durch die Hausbank, auch bei Förderprogrammen! Aber: Die Banken vergeben in solchen Fällen immer seltener Kredite, wenn Sicherheiten und erfolgreiche Zukunftsaussichten für den Betrieb fehlen.

24. Ich möchte meine Immobilie verkaufen. An wen kann ich mich wenden?
Wir vermitteln nur Betriebe in unserer Betriebsbörse, die als Ganzes übergeben werden sollen. Die Betriebsbörse ist auch im Internet in der Sammelbörse nexxt-change.org zu finden. Ansprechpartner ist Thomas Pfeiffer, Telefon 0711 1657-215.

25. Kann die Einberufung eines Mitarbeiters zur Bundeswehr / zum Zivildienst verschoben werden?
Der Betrieb kann ein Gesuch auf Unabkömmlichkeit des Mitarbeiters stellen, über das das Kreiswehrersatzamt beziehungsweise das Bundesamt für den Zivildienst nach Anhörung der Handwerkskammer entscheidet. Das Gesuch muss beim Landratsamt, oder wenn sich der Betriebssitz in Stuttgart oder einer großen Kreisstadt befindet, dort gestellt werden. Bei Nahrungsmittelhandwerken ist das Gesuch beim zuständigen Landratsamt zu stellen. Nahrungsmittelhandwerker aus Stuttgart stellen das Gesuch beim Landratsamt Ludwigsburg.

26. Welche Kündigungsfristen muss ich als Arbeitgeber / Arbeitnehmer beachten?
Kündigungsfristen können sich aus dem Arbeitsvertrag, den Tarifverträgen oder aus dem Gesetz ergeben. Deshalb muss immer im Einzelfall geprüft werden, welche Regelung maßgeblich ist.  Besonders wichtig ist dabei, welche Regelung im Arbeitsvertrag zu den Kündigungsfristen besteht, inwieweit ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Relevant ist auch, ob es sich um eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer handelt und wie lange der Arbeitnehmer im Betrieb tätig ist.

27. Ich benötige eine Stellungnahme, um von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zu bekommen. An wen kann ich mich wenden?
Diese Stellungnahmen geben die Betriebswirtschaftlichen Berater ab. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin mit einem Berater der Handwerkskammer. Allerdings müssen Sie vor diesem Termin unbedingt Ihre Hausaufgaben machen, indem Sie die Unterlagen erarbeiten oder zumindest vorbereiten, die die Arbeitsagentur von Ihnen fordert.

28. Wo kann ich die Berechtigung zur Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) machen?
In der Bildungakademie der Handwerkskammer Region Stuttgart in Stuttgart-Weilimdorf können Kraftfahrzeugmeister und -gesellen in den Bereichen Kfz-Elektrik, Kfz-Mechanik, Kfz-Technik und Kfz-Mechatronik und auch Automobilmechaniker die Berechtigung erwerben, Abgasuntersuchungen durchzuführen. Weitere Fragen rund um die AU-Berechtigung beantwortet Ulrike Leitl von der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart, Telefon 0711 1657-621.


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