Beratung und Service - Recht
Das neue Insolvenzrecht
Eine kurze Zusammenfassung
Das wichtigste Ziel der neuen Insolvenzordnung ist es, die Sanierungsmöglichkeiten finanziell angeschlagener Betriebe zu verbessern, Liquidationen zu vermeiden sowie gegebenenfalls die Masse zu mehren. Dies kann auch eine bessere Befriedigung der Gläubiger bedeuten.
Weitere wesentliche Neuerungen:
- Insolvenzantrag schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit
- Keine Bevorrechtigung bestimmter Gläubiger
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Restschuldbefreiung für Privatpersonen




