Handwerkskammer Region Stuttgart

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Beratung und Service - Recht

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Seit Juli 2004 sind die strengen Vorschriften über die Durchführung von Jubiläumsverkäufen entfallen. Während zuvor nur alle 25 Jahre ein Jubiläumsverkauf durchgeführt werden durfte, gibt es nun diese Einschränkungen nicht mehr.

Es können also beispielsweise schon ein oder zwei Jahre nach Betriebseröffnung Jubiläumsverkäufe stattfinden. Die Dauer eines Jubiläumsverkaufes ist nicht mehr vorgeschrieben. Die Regeln des Wettbewerbsrechts sind bei Jubiläumsverkäufen jedoch weiterhin zu beachten.


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