Beratung und Service - Betriebsführung
Steuern
Der Fiskus ist immer dabei
Damit der Staat Straßen, Schulen, Krankenhäuser und vieles mehr bauen und bewahren kann, erhebt er Steuern. Das ist sein gutes Recht.
Aber genauso ist es Ihr gutes Recht, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Deshalb sollten Sie sich mit "Ihren" Steuern vertraut machen.
Mehr als nur eine Steuer
Ein Unternehmer hat mit dem Finanzamt wesentlich häufiger zu tun als ein Arbeitnehmer. Und er muss sich auch mit verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen: der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer (bei einer GmbH), der Lohnsteuer (muss er von seinen Beschäftigten einbehalten und weiterleiten) und der Gewerbesteuer.
Lassen Sie sich helfen: vom Steuerberater
Selbstständige Handwerker werden ihre steuerlichen Fragen in der Regel von einem Steuerberater bearbeiten lassen. Für Existenzgründer gilt deshalb: Suchen Sie sich rechtzeitig vor der Gründung Ihres Betriebes einen Steuerberater, der schon Erfahrungen in Ihrer Branche hat. Das entlastet Sie. Und es lässt Ihnen Zeit, sich um die vielen anderen Dinge zu kümmern, die am Anfang auf Sie einstürzen.
Mal wieder eine Prüfung vornehmen
Sind Sie bereits als Handwerksunternehmer tätig, sollten Sie Ihren Betrieb immer mal wieder mit Blick auf die Steuern überprüfen. Fragen Sie sich zum Beispiel: Habe ich unter steuerlichen Gesichtspunkten die richtige Rechtsform? Oder: Habe ich innerhalb der Familie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft? Solche Betriebsanalysen können sich lohnen.
Ihre ersten Kontakte mit dem Finanzamt
Führen Sie bereits ein Unternehmen, haben Sie wahrscheinlich auch schon einige Erfahrung mit dem Fiskus gesammelt. Als Existenzgründer wohl kaum. Dann stellt sich Ihnen eine Vielzahl von Fragen. Die erste könnte lauten: Wie läuft das überhaupt mit dem Finanzamt, wenn ich meinen eigenen Betrieb gründen will? Wir geben Ihnen eine kurze Erläuterung:
- Von Ihrer Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt einen Durchschlag.
- Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen, den Sie mit Ihrem Steuerberater zusammen ausfüllen. Gefragt wird zum Beispiel nach der Art des Betriebes, nach dem voraussichtlichen Umsatz und Einkommen und auch nach der Art der Versteuerung (Umsatzsteuer!).
- Ihre betriebliche Steuernummer müssen Sie bei allen Steuererklärungen angeben.
- Mit dem ersten Steuerbescheid werden die Vorauszahlungen festgelegt. Die Höhe der Vorauszahlung basiert auf Ihren Angaben im Fragebogen.
Zum Schluss noch ein Tipp
Steuern werden meist dann zur Last, wenn Ihr Betrieb Gewinne erwirtschaftet. "Von der Steuer absetzen" können Sie fast nichts, höchstens vom zu versteuernden Einkommen. Und das funktioniert auch nur dann, wenn Ihr Betrieb tatsächlich Gewinn erwirtschaftet. Deshalb prüfen Sie so genannte "heiße Steuertipps" sehr genau.




