Beratung und Service - Handwerk International
Rechtsvorschriften für die Außenwirtschaft
Recht genau hingeschaut
Ein Vertrag ist in seiner Gesamtheit nur so gut, wie seine einzelnen Passagen in einander greifen. Ein gutes Vertragswerk bewährt sich erst vor Gericht.
Gratulation, wenn Sie mit Ihrem Produkt den Erdball erobern, aber sind Sie sicher, dass Ihr Geschäftspartner zum Beispiel in den USA, in China, Südafrika, Mexiko oder Russland Erklärungen und Absprachen auch so versteht wie Sie? Oder sollten wichtige Bestandteile nicht doch besser von einem Anwalt formuliert, zumindest jedoch geprüft werden? Anwendbares Recht, Vollstreckbarkeit von Urteilen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Eigentumsvorbehalt oder Schiedsgerichtsvereinbarung, um nur einige Stichworte zu nennen, sollten zu einem runden Vertragswerk geformt werden.
Wir sehen uns Ihre Vertragsentwürfe gemeinsam mit Ihnen durch, machen Sie auf Schwachstellen aufmerksam und beraten Sie in der weiteren Vorgehensweise.
Wenn Sie eine auslandserfahrene Rechtsvertretung benötigen, nennt Ihnen die Anwaltskammer gerne kompetente Kanzleien in Ihrer Nähe.







